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Wann kommt es zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung?

Die meisten Steuerzahler fiebern ihrem Steuerbescheid in der Hoffnung auf eine hohe Steuerrückerstattung freudig entgegen. Wenn das Finanzamt stattdessen aber eine Nachzahlung fordert, ist die Überraschung oft groß. Wann kommt es zu solchen Nachzahlungen und wie können diese vermieden werden?

Was ist eine Steuernachzahlung?

Mit dem Einkommensteuerbescheid legt das Finanzamt rückwirkend fest, wie viel Einkommensteuer Sie für das Steuerjahr bezahlen müssen. Dabei berücksichtigt es, dass Sie im letzten Jahr bereits Steuerabgaben geleistet haben. Eine Nachzahlung entsteht, wenn diese bereits gezahlten Beträge niedriger sind als die später festgesetzte Steuer. Die Differenz muss dann meist innerhalb eines Monats an das Finanzamt überwiesen werden – den genauen Termin finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Woher weiß ich, dass ich eine Nachzahlung leisten muss?

Um herauszufinden, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, sollten Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig prüfen – ein positiver Betrag bedeutet in der Regel eine Nachzahlung (Formulierungshinweis: „zu wenig entrichtete Lohnsteuer“), während ein negativer Betrag für eine Rückzahlung (Formulierungshinweis: „zu viel entrichtete Lohnsteuer“) steht.

Erhält man vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuernachzahlung, sollte man die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrags unter die Lupe nehmen. Sind die Berechnungen korrekt? Welche Gründe nennt das Finanzamt für die Nachforderung?

Tipp:

Als Mitglied beim Steuerring prüft Ihr Berater Ihren Steuerbescheid und behält für Sie die gesetzliche Einspruchsfrist im Auge. Findet er Fehler oder Unstimmigkeiten, legt er in Ihrem Namen innerhalb der Frist Einspruch ein und übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Was sind Ursachen für eine Steuernachzahlung?

Es gibt einige Ursachen, die zu einer Steuernachzahlung führen können – Ihren individuellen Fall sollten Sie deshalb immer mit einem Profi besprechen.

Häufige Gründe für eine Nachzahlung:

  1. zusätzliche Einkünfte
  2. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  3. zu niedrige Vorauszahlungen
  4. veränderte Lebensumstände
  5. Änderung der Steuerklasse
  6. Wegfall bisher steuerbegünstigter Kinder
  7. Wegfall/Minderung Grad der Behinderung
  8. Wegfall steuerbegünstigter Effekte zum Vorjahr (Krankheitskosten/Handwerkerleistungen)
  9. fehlende oder unzureichende Werbungskosten
  10. Sachbezüge und geldwerte Vorteile
  11. Änderungen in der Steuerberechnung
  12. fehlende oder falsche Angaben

 

Was ist der Säumniszuschlag?

Fordert das Finanzamt Nachzahlungen, setzt es im selben Schreiben eine Zahlungsfrist fest. Wird die offene Summe nicht bis zum gesetzten Termin beglichen, wird ein sogenannter Säumniszuschlag erlassen. Das ist ein Strafbetrag, der zusätzlich zu den Nachzahlungen fällig wird.

Tipp:

Das Finanzamt gewährt Steuerzahlern, die ihre Nachzahlung per Überweisung begleichen, meist eine Schonfrist von drei Tagen, bevor der Säumniszuschlag fällig wird.

Als Säumniszuschlag wird ein Prozent pro angefangenem Monat des Versäumnisses festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage dient die noch ausstehende Steuernachzahlung, die auf die nächst kleinere, durch 50 teilbare Zahl abgerundet wird.

Deutlich wird das an folgendem Beispiel:

Gina muss einen Betrag in Höhe von 670 Euro nachzahlen und ist damit seit 6 Wochen im Rückstand.

  1. Der Betrag wird auf die nächst kleinere, durch 50 teilbare Zahl abgerundet: 670 Euro → 650 Euro
  2. Prozentsatz des Zuschlags wird ermittelt: zwei angefangene Monate → zwei Prozent Zuschlag
  3. Säumniszuschlag wird berechnet: 650 Euro * zwei Prozent = 13 Euro

Der Betrag erhöht sich automatisch jeden Monat, insofern die Schuld nicht vorher beglichen wird.

Was passiert, wenn man den Betrag nicht zurückzahlen kann?

Wenn Nachzahlungen zu einem unpassenden Zeitpunkt fällig werden oder höher ausfallen als gedacht, kommt es vor, dass Steuerpflichtige in einen finanziellen Engpass geraten. In diesem Fall kann ein Antrag auf Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt eingereicht werden. Damit ist es möglich, einen zeitlichen Aufschub oder die Begleichung der Schuld in Raten zu erwirken. Ob ein Antrag auf Stundung angenommen wird, liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes.

 

Tipp:

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