Verjährung von Steuerschulden: Geht das?
Verjähren Steuerschulden irgendwann, sodass das Finanzamt sie nicht mehr einfordern kann? Tatsächlich gibt es gesetzliche Fristen, doch die Regelungen sind komplex. Wann diese Fristen beginnen, verlängert werden oder enden, erklärt der Steuerring.

Was versteht man unter einer Verjährung?
Unter einer Verjährung versteht man den Ablauf einer bestimmten Frist, nach deren Ende ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Konkret auf Ihre Steuererklärung bezogen ist das also der Zeitpunkt, ab dem Sie offene Schulden nicht mehr an das Finanzamt zahlen müssen. Im Steuerrecht unterscheidet man dabei zwischen drei verschiedenen Arten der Verjährung:
Festsetzungsverjährung (nach 4 Jahren)
Die Festsetzungsverjährung bezeichnet den Zeitraum, in dem das Finanzamt eine Steuer festsetzen oder bestehende Steuerbescheide ändern darf. In der Regel beträgt die Festsetzungsverjährung 4 Jahre. Bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung – das bedeutet, dass aufgrund von mangelnder Sorgfalt falsche Angaben gemacht werden – kann sich dieser Zeitraum jedoch auf bis zu 10 Jahre verlängern.
Zahlungsverjährung (nach 5 Jahren)
Die Zahlungsverjährung betrifft den Zeitraum, in dem eine bereits festgesetzte Steuer eingefordert werden kann. Die reguläre Frist von 5 Jahren erhöht sich bei Steuerstraftaten auf 10 Jahre.
Strafverfolgungsverjährung (nach 5 Jahren)
In Fällen der Strafverfolgung kann sich die Verjährung bei Steuerstraftaten wie beispielsweise Steuerhinterziehung verlängern. In einfachen Fällen werden 5 Jahre festgesetzt, bei besonders schweren Fällen wird die Verjährung allerdings auf bis zu 15 Jahre ausgedehnt. Verschiedene Faktoren können außerdem zur Folge haben, dass die Verjährung von vorne beginnt.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist beginnt stets mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch des Finanzamts entstanden ist – unabhängig vom genauen Monat der Forderung. Für die Zahlungsverjährung bedeutet das beispielsweise: Sowohl bei einer Forderung aus dem Februar 2024 als auch bei einer aus dem November 2024 beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2025 und endet regulär am 31. Dezember 2029. Sollten Sie oder das Finanzamt jedoch innerhalb dieses Zeitraums tätig werden, wird die Verjährungsfrist verlängert.
Was kann eine Verjährungsfrist verlängern?
Sind Sie nicht in der Lage Ihre Steuerschulden zu begleichen, können sowohl Sie auch das Finanzamt handeln – damit lösen Sie immer eine Verlängerung der Verjährungsfrist aus. In Regel startet die Frist dann am 1. Januar des Folgejahres neu. Welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie unter der Überschrift „Was passiert, wenn ich meine Steuerschuld nicht bezahlen kann?“.
Was passiert, wenn ich meine Steuerschulden nicht bezahlen kann?
Wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht begleichen können, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Achtung, in diesen Fällen verlängert sich auch die Verjährungsfrist. Handelt es sich jedoch um einen vorübergehenden finanziellen Engpass, lässt sich in der Regel eine einvernehmliche Lösung mit dem Finanzamt finden.
Mahnung und Säumniszuschlag
Sobald Sie Ihre Zahlungsfrist verstreichen lassen, verschickt das Finanzamt im ersten Schritt eine Mahnung und fordert ggf. direkt einen Säumniszuschlag. Für jeden angefangenen Monat, in dem die Zahlung ausbleibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 1 Prozent der Steuerschuld fällig.
Einigung mit dem Finanzamt
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Steuerschuld (auf einmal) zu begleichen, sollten Sie oder Ihr Steuerring-Berater sich aktiv beim Finanzamt melden.
- Antrag auf Stundung stellen: Sie können beim Finanzamt einen Antrag stellen, um Ihre Schulden in monatlichen Raten abzubezahlen. Vorsicht: Bei dieser Lösung werden Zinsen fällig.
- Erlass von Säumniszuschlägen anfragen: Unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise in finanziellen Notlagen erlässt Ihnen das Finanzamt die Säumniszuschläge.
- Um Vollstreckungsaufschub bitten: Falls Sie nachweisen können, dass eine sofortige Zahlung Ihre Existenz gefährdet, kann ein Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
- Vorlegen eines Schuldenbereinigungsplans: Handelt es sich um ein größeres Problem, kann auch ein Plan ausgearbeitet werden, der die dauerhafte Regelung der gesamten Schulden umfasst.
Wir Ihnen eine dieser Zahlungserleichterungen gewährt, ruht die Verjährung vorerst.
Zwangsvollstreckung
Reagieren Sie nicht auf die Mahnung oder scheitert eine Einigung, kann das Finanzamt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten:
- Kontopfändung: Ihr Konto wird gesperrt und das Finanzamt zieht den geschuldeten Betrag direkt ein.
- Lohnpfändung: Ein Teil Ihres Einkommens wird direkt durch Ihren Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.
- Sachpfändung: Wertgegenstände wie Autos oder Immobilien können gepfändet und versteigert werden.
Insolvenz
Eröffnen Sie ein Insolvenzverfahren oder haben Sie bereits Privatinsolvenz angemeldet, können Ihnen Steuerschulden teilweise erlassen werden. Das muss allerdings für jeden Einzelfall spezifisch betrachtet werden. Insbesondere bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung kommen Sie meistens nicht um die Schulden herum.
Können Steuerschulden vererbt werden?
Ja, Steuerschulden können wie andere Schulden auch vererbt werden. Erfahren Sie von einer Erbschaft sollten Sie also schnell handeln und einen Überblick über die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person verschaffen. Überwiegen die finanziellen Nachteile, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Für diese Entscheidung haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit – die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie vom Tod des Erblassers erfahren. Falls der Verstorbene sich zuletzt im Ausland aufgehalten hat oder dort seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.