Ihre Fragen rund um die Vereinsmitgliedschaft
im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring
Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen und der Mitgliedschaft oder wollen wissen, wie alles beim Steuerring läuft? Unten anstehend finden Sie eine Zusammenstellung von häufig an uns gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.
Muss ich Mitglied sein, um beraten zu werden?
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur ihre Mitglieder steuerlich beraten und betreuen dürfen.
Was kostet die Mitgliedschaft im Steuerring?
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Einnahmen. Der Jahresbeitrag beginnt ab 60 Euro und es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro fällig; Details finden Sie auf der Seite Beiträge. Bitte beachten Sie: Alle unsere Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag abgegolten, es gibt keine Zusatzkosten. Die wichtigsten Informationen zum Mitgliedsbeitrag erfahren Sie in unserem Erklärvideo.
Welche Leistungen umfasst die Mitgliedschaft?
Die Steuerring-Berater kümmern sich – im Rahmen der Beratungsbefugnis – das ganze Jahr um die Steuerangelegenheiten der Vereinsmitglieder. Im Vordergrund stehen dabei das Erstellen der Einkommensteuererklärung und die Abwicklung mit dem Finanzamt. Zudem erhalten unsere Mitglieder über den Steuerring steuerlichen Rechtsschutz. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen.
Wie werde ich Mitglied in Ihrem Lohnsteuerhilfeverein?
Sie wählen sich über die Berater-Suche einen Berater aus und nehmen mit ihm Kontakt auf. Im Gespräch mit ihm können Sie Details klären, z. B. wie hoch Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag sein wird. Wenn alles passt, können Sie die Beitrittserklärung direkt in der Beratungsstelle unterschreiben.
Kann jeder Steuerzahler vom Steuerring beraten werden?
Nein, die gesetzlich geregelte Beratungsbefugnis muss zutreffen.
Wie qualifiziert sind die Berater?
Unsere Berater sind ausgebildete Steuerfachleute – unter ihnen gibt es sowohl Steuerberater als auch z.B. Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte. Sie alle haben sich auf die Lohnsteuer, Einkommensteuer und Rentensteuer spezialisiert und werden in diesen Fachgebieten regelmäßig geschult. Die Weiterbildung erfolgt im vereinseigenen Schulungswerk, wodurch die fachliche Qualität gesichert wird. Zudem haben wir als erster Lohnsteuerhilfeverein ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und nach DIN-Norm zertifizieren lassen.
Wie lange dauert eine Beratung rund um die Steuererklärung?
Unsere Beratungsstellenleiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Im Durchschnitt dauert ein Beratungsgespräch aber nicht länger als eine Stunde. Als neues Mitglied sollten Sie beim ersten Treffen etwas mehr Zeit und ggf. einen weiteren Termin einplanen.
Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?
Da hat jeder Berater seinen eigenen Stil. Meist verschafft sich der Berater bei neuen Mitgliedern zunächst einen Überblick über die steuerliche Situation. Dann wird besprochen, welche Unterlagen für die Steuererklärung notwendig sind. Gemeinsam werden alle Fragen geklärt, der Berater erstellt die Steuererklärung und schickt sie an das Finanzamt. Der Einkommensteuerbescheid geht direkt an die Beratungsstelle, so kann bei Fehlern sofort Einspruch eingelegt werden. Erst wenn alles stimmt, wird der Bescheid an das Mitglied weitergeleitet.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Finanzamt bekomme?
Das hängt von Ihrem Finanzamt ab. Allerdings versenden unsere Berater die Steuererklärungen meist mit ELSTER, also elektronisch an das Finanzamt – das beschleunigt die Angelegenheit noch mal.
Wie wirkt sich ein Umzug auf meine Mitgliedschaft aus?
Das ist kein Problem: Bei einem Umzug können Sie Vereinsmitglied bleiben und einfach zu einer anderen Beratungsstelle am neuen Wohnort wechseln. Auf unserer Homepage finden Sie unter Beratungsstellen alle unsere rund 1.100 Berater in ganz Deutschland.
Wie beende ich die Mitgliedschaft im Steuerring?
Sie können Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende kündigen; dafür muss Ihre Kündigung bis zum 30. September als E-Mail oder Brief bei uns eingegangen sein. Erreicht uns Ihre Kündigung nach dem 30. September, greift Ihr Vereinsaustritt erst im Folgejahr.