Anwaltskosten und Steuern – was gilt?
Ob bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einer Scheidung oder einem Immobilienkauf – Anwaltskosten können schnell in die Tausende gehen. Viele Steuerpflichtige stellen sich deshalb die Frage: Welche Anwaltskosten kann man von der Steuer absetzen?

Was sind steuerlich absetzbare Anwaltskosten?
Anwaltskosten können im Alltag schneller entstehen, als man denkt – juristischer Beistand ist zwar oft unverzichtbar, aber selten günstig. Viele Steuerpflichtige hoffen dann, durch die steuerlich mindernde Auswirkung eine niedrigere Nachzahlung oder höhere Erstattung vom Finanzamt zu erhalten.
Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen Anwaltskosten bei der Steuer berücksichtigt werden können. Dabei ist es entscheidend, warum und in welchem Zusammenhang die Kosten entstanden sind. Ob private oder beruflich bedingte Aufwendungen – die steuerliche Absetzbarkeit von Rechtsanwaltskosten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird von Finanzämtern genau geprüft.
Wann kann man Anwaltskosten absetzen?
Bei Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit stehen, kann sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnen:
Beruflich bedingte Anwaltskosten im Arbeitnehmerverhältnis
Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsverhältnis stehen, können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden. Typische Fälle sind:
- Rechtsstreit wegen einer Kündigung
- Verhandlung über eine Abfindung
- Durchsetzung von Gehaltsansprüchen oder Bonuszahlungen
- Streit mit dem Arbeitgeber über ein Arbeitszeugnis
- Beratung bei der Durchsetzung von Elternzeit, Teilzeit oder Mutterschutzrechten
- Verfahren gegen unrechtmäßige Abmahnungen
- Rechtsstreitigkeiten bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Unstimmigkeiten bei der Rente
Beruflich bedingte Anwaltskosten bei Selbständigkeit
Sind Sie selbstständig, freiberuflich oder ehrenamtlich tätig, können Sie Anwaltskosten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen, als Betriebsausgaben absetzen. Mögliche Beispiele:
- Streit mit einem Mieter wegen Mietrückständen oder Kündigung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Mieter
- Rechtsberatung zu einem Mietvertrag
- Beratung im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Mahnverfahren
- Streitigkeiten mit Kunden
Nicht absetzbar: rein private Anwaltskosten
Rechtskosten für rein private Angelegenheiten erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Dazu zählen:
- Scheidungskosten
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Vertragsprüfung bei Immobilienkäufen zur privaten Nutzung
Allerdings gibt es eine Ausnahme: In Härtefällen – wenn eine existenzielle Notlage besteht – können bestimmte private Anwalts- oder Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören z. B.:
- Sorgerechtsstreitigkeiten um das Kindeswohl
- Rechtsstreit bei drohender Insolvenz
Diese Kosten werden aber nur in Ausnahmefällen vom Finanzamt anerkannt. Berücksichtigt werden hierbei vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse, da sie – im Gegensatz zu seelischen und sozialen Bedürfnissen – als messbar und quantifizierbar gelten.
Wie trägt man Anwaltskosten in der Steuererklärung ein?
Je nach Zusammenhang trägt man die Kosten in unterschiedliche Anlagen der Steuererklärung ein. Berufsbedingte Anwaltskosten als Werbungskosten gehören in Anlage N, Kosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung werden in Anlage VuV und außergewöhnliche Belastungen in der gleichnamigen Anlage eingetragen.
Fazit
Nicht jede Anwaltsrechnung führt zu einer Steuerersparnis – aber in vielen beruflichen Fällen ist eine Absetzbarkeit möglich. Sie sollten also genau prüfen, wofür die Kosten angefallen sind.
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