Rente & Vorsorge

Rente und Steuern: Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand?

Viele Rentner sind überrascht, wenn sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Denn ein großer Teil der Rente ist steuerpflichtig – und dieser Anteil steigt jedes Jahr. Ab wann müssen Sie Steuern zahlen? Und gibt es Freibeträge, um die Steuerlast zu senken?

Ein glückliches Rentnerpaar lacht und tanzt gemeinsam in ihrem Zuhause. Dank dem Steuerring bleibt ihnen mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Viele Rentner glauben, ihre Rente sei steuerfrei, da sie bereits während ihres Berufslebens Abgaben geleistet haben. Doch das stimmt nicht: Ein wachsender Teil der Rente unterliegt der Steuerpflicht. Allerdings bleibt die Rente ebenso wie Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei, sodass nicht jeder Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss.

Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und bei 23.208 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Für 2025 wurde er auf 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro erhöht. Liegt Ihre Rente unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Aber Achtung: Rentenerhöhungen können dazu führen, dass Sie plötzlich doch steuerpflichtig werden. Welche Regelungen dann wichtig werden, erfahren Sie im Artikel Rentenerhöhung: plötzlich steuerpflichtig?.

Wie viel von der Rente ist steuerfrei?

Die meisten Renten werden anteilig besteuert. Das bedeutet, die Rente teilt sich in einen steuerpflichtigen Anteil (Ertragsanteil) und einen steuerfreien Anteil (Rentenfreibetrag). Statt die gesamte Rente müssen Rentner nur den Ertragsanteil versteuern. Dieser hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und steigt durch die Umlagerung der Rentenbesteuerung jedes Jahr.

Der steuerfreie Anteil (Rentenfreibetrag) aus dem Jahr des Renteneintritts gilt ein ganzes Leben lang – allerdings nur auf die ursprüngliche Rente. Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden.

Folgende Tabelle bietet einen guten Überblick über die anteilige Besteuerung der Renten für die aktuellen Jahre:

Rentenbeginnsteuerpflichtiger Anteil 
(Ertragsanteil)
steuerfreier Anteil
(Rentenfreibetrag)
202080,00 %20,00 %
202181,00 %19,00 %
202282,00 %18,00 %
202382,50 %17,50 %
202483,00 %17,00 %
202583,50 %16,50 %
202684,00 %16,00 %
202784,50 %15,50 %
202885,00 %15,00 %
202985,50 %14,50 %
203086,00 %14,00 %
ab 2058100,00 %0,00 %

Zwischen den Jahren 2005 und 2020 nimmt der zu versteuernde Anteil um 2,00 Prozent pro Jahr zu. Zwischen 2020 und 2021 ist es 1,00 Prozent und seit 2022 ist eine Steigerung um 0,50 Prozent angedacht.

Ein Beispiel für 2025

Renate (nicht verheiratet) geht im Jahr 2025 in Rente und erhält eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro.

Ihr zu versteuernder Rentenanteil liegt laut Tabelle bei 83,5 Prozent (= 16.700 Euro) und der steuerfreie Anteil bei 16,5 Prozent (= 3.300 Euro). Von dem steuerpflichtigen Anteil wird nun der Grundfreibetrag abgezogen, der Renate steuerfrei zur Verfügung steht (16.700 Euro – 12.096 Euro = 4.604 Euro). Die restlichen 4.604 Euro muss Renate zu ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Der in diesem Beispiel errechnete Rentenfreibetrag ändert sich für Renate nicht mehr. Lediglich zukünftige Rentenerhöhungen müsste sie voll versteuern.

Welche Freibeträge und weitere Steuerermäßigungen können Rentner nutzen?

Rentner können neben dem Grundfreibetrag weitere Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten nutzen, um die eigene Steuerlast zu senken: 

  • Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro – wer höhere Werbungskosten hat, sollte diese zusätzlich in Anlage R eintragen.
  • Sonderausgaben – Ihnen wird lediglich ein Pauschbetrag von 36 Euro angerechnet, wenn Sie keine weiteren Angaben machen. Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung und andere Kostenpunkte sollten deshalb unbedingt geltend gemacht werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen – Kosten, die zwangsläufig entstanden sind, wie beispielsweise Kosten für medizinische Hilfsgeräte, Beerdigungskosten oder der Eigenanteil an Medikamenten, sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Haushaltsnahe DienstleistungenHandwerkerkosten und andere Dienstleistungen, die bei Ihnen im Haushalt ausgeführt werden, können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. 

Wenn Ihre steuerpflichtige Rente knapp über dem Grundfreibetrag liegt, lohnt sich das Absetzen von abzugsfähigen Kosten in der Steuererklärung besonders. Durch die Abzüge und Freibeträge kann die Steuerlast nochmal erheblich reduziert werden – in einigen Fällen bleibt die Rente dadurch am Ende doch steuerfrei.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Die steuerliche Situation sollte deshalb jedes Jahr geprüft werden, um ein unbemerktes Abrutschen in die Abgabepflicht zu vermeiden.

Häufig werden Rentner unbemerkt steuerpflichtig, wenn…

  • die eigene Rente erhöht wird und nun den Grundfreibetrag + Rentenfreibetrag übersteigt (mehr dazu lesen Sie im Artikel Rentenerhöhung: plötzlich steuerpflichtig?),
  • der Lebenspartner verstirbt oder
  • zusätzliche Renten oder Einkünfte bezogen werden.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Rentner?

Auch wenn keine Steuerpflicht besteht, lohnt es sich oft, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben – vor allem, wenn hohe Gesundheitskosten oder Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden können. Wer besonders profitiert, erläutern wir im Artikel Für wen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?.

 

Tipp:

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Steuerring für Sie interessant. Mehr zum uns und unseren Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche. Verpassen Sie außerdem keine Updates mehr mit unserem monatlichen Newsletter: Jetzt anmelden!