Krankheit & Behinderung

Medikamentenkosten steuerlich absetzen: neue Regelungen ab 2025

Arzneimittelkosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bislang reichte es für Steuerzahler aus, die Quittung aufzubewahren. Ab 2025 gelten jedoch strengere Anforderungen: Wer Medikamente von der Steuer absetzen möchte, muss besonders auf die korrekte Ausstellung der Kassenbelege achten.

Eine Apothekerin überreicht einem Mann ein Medikament.

Strengere Nachweispflicht ab 2025

Steuerzahler sind verpflichtet, dem Finanzamt nachzuweisen, dass die in der Steuererklärung angegebenen Krankheitskosten zwangsläufig entstanden sind. Ein solcher Nachweis kann durch eine schriftliche Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel erbracht werden. Im Fall eines eingelösten E-Rezepts dient der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung einer Online-Apotheke als Nachweis. Versicherte mit privater Krankenversicherung müssen den Kostenbeleg der Apotheke vorlegen.
Ab dem 1. Januar 2025 muss dieser Nachweis allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Medikamenten

Damit der Nachweis künftig vom zuständigen Finanzamt anerkannt wird, müssen auf dem Beleg oder der Rechnung folgende Angaben enthalten sein:

  • Name der steuerpflichtigen Person
  • Art der Leistung (zum Beispiel der Name des Arzneimittels)
  • Kosten oder Zuzahlungsbetrag
  • Art des Rezepts

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte zudem einen Nachweis über die Jahresübersicht der Hausapotheke führen.

Hinweis:

Diese Änderung gilt erst ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Für den Zeitraum 2024 reicht der einfache Nachweis aus.

Ausstellung des Nachweises

Apotheken müssen auf Bitte des Patienten ab 2025 die entsprechenden Angaben aufdrucken. Handschriftliche Vermerke, auch wenn diese durch die Apotheke vorgenommen werden, müssen nicht vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Tipps zur Absetzbarkeit von Medikamentenkosten

Damit Sie für die Steuererklärung 2025 bestens vorbereitet sind, sollten Sie schon im laufenden Jahr folgende Tipps beachten, um auch alle anfallenden Kosten absetzen zu können.

  • Rechnungen prüfen

Überprüfen Sie erhaltene Rechnungen direkt auf die vom Finanzamt geforderten Angaben. Eine spätere Nachtragung Ihrer Daten ist oft schwierig oder nicht mehr möglich.

  • Belege sammeln

Bewahren Sie alle Rechnungen und Rezepte sorgfältig auf, damit Sie den Überblick behalten und die in der Steuererklärung eingereichte Kostensumme gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

  • Übersicht erstellen

Zusätzlich zur Belegsammlung kann für den Nachweis auch eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten hilfreich sein.

 

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