Welche Renten müssen versteuert werden?
Viele Menschen glauben, dass ihre Rente automatisch steuerfrei ist – das ist aber meistens nicht der Fall. In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die unterschiedlich besteuert werden. Der Steuerring erläutert, welche Renten es gibt, welche davon steuerpflichtig sind und auf welche wichtigen Details Sie achten sollten.

Wie werden Renten steuerlich behandelt?
In Deutschland gibt es verschiedene Renten, um Menschen im Alter oder in schwierigen Lebenssituationen finanziell zu unterstützen. Dabei unterscheidet man zwischen den steuerfreien und steuerpflichtigen Renten. Muss die Rente versteuert werden, kann das voll oder anteilig geschehen.
Anteilig besteuerte Rente
Bei der anteilig besteuerten Rente wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts (Kohortenprinzip): Wer früher in Rente gegangen ist, profitiert von einem höheren steuerfreien Anteil, während Neurentner zunehmend einen größeren Teil ihrer Rente versteuern müssen. Der steuerfreie Anteil, auch Rentenfreibetrag genannt, gilt lebenslang. Zukünftige Rentenerhöhungen unterliegen jedoch der vollen Besteuerung. Die genauen Prozentsätze und ein verdeutlichendes Beispiel finden Sie im Artikel Rente und Steuern: Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand.

Kurz erklärt: Kohorte
Als Kohorte bezeichnet man die Steuerpflichtigen, die im selben Jahr in die Rente eintreten und erstmals Renteneinkünfte beziehen. Dabei wird ihnen ein fester Prozentsatz des steuerfreien Anteils der Rentenbezüge zugeordnet, der immer gleich bleibt. Der steuerpflichtige Anteil wird dann über die Steuererklärung besteuert.
Voll besteuerte Rente
Bei der vollen Rentenbesteuerung wird die komplette Rente als Einkommen angerechnet und muss daher voll versteuert werden. Das betrifft insbesondere Rentenarten, die während des Erwerbslebens nicht oder nur in geringem Maße steuerlich gefördert wurden.
Steuerpflichtige Renten
In Deutschland unterliegen die meisten Rentenarten der Steuerpflicht – voll oder anteilig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten steuerpflichtigen Rentenarten und die entsprechenden steuerlichen Gegebenheiten vor.
Gesetzliche Rente (Altersrente)
Die gesetzliche Rente, auch Altersrente genannt, wird aus den Beiträgen zur Rentenversicherung aller Arbeitnehmer finanziert und an selbige im Alter ausgeschüttet. Sie unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer, sobald sie den Grundfreibetrag überschreitet – die Besteuerung erfolgt dann nach dem Kohortenprinzip.
Betriebsrente (arbeitgeberfinanzierte Rente)
Die betriebliche Rente ist in ihrer klassischen Form eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der dieser Beiträge zur späteren Rente für seine Arbeitgeber einzahlt. Arbeitnehmer können die Betriebsrente allerdings auch ohne Zuzahlungen des Arbeitgebers nutzen, indem sie freiwillig einen Teil ihres Gehalts umwandeln und so für eine spätere Betriebsrente ansparen (Entgeltumwandlung). Wird die Betriebsrente am Ende der beruflichen Tätigkeit ausbezahlt, ist diese voll steuerpflichtig. Die Steuerlast fällt dann aber oft niedriger aus als erwartet, da die meisten Steuerpflichtigen nach dem Ende ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund von niedrigeren Einkünften auch einen niedrigeren Steuersatz zahlen müssen. Welche Steuerfallen Sie trotzdem umgehen sollten, erfahren Sie im Artikel Betriebliche Altersversorgung: Steuerfalle beachten.
Private Rentenversicherung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente)
Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den persönlichen Lebensstandard auch im Alter zu erhalten, sparen einige Arbeitnehmer auch privat, um fürs Alter vorzusorgen. Die steuerliche Behandlung variiert je nach Art des Vertrags. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen staatlich geförderten Rentenversicherungen (dazu gehören die Riester- und die Rürup-Rente) und klassischen privaten Rentenversicherungen, die individuell abgeschlossen werden.
Riester-Rente und Rürup-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der Sparer durch Zulagen und Steuervorteile profitieren, sofern sie regelmäßig einzahlen. Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige und Besserverdiener eignet, da die Beiträge in hohem Maße von der Steuer absetzbar sind. Während der Einzahlungsphase können die Beiträge der Riester- oder Rürup-Rente steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Rentenphase sind die Auszahlungen dann aber voll steuerpflichtig. Seit 2018 gibt es jedoch eine Ausnahme – lesen Sie mehr dazu im Artikel Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?. Damit sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge auch lohnt, ist es wichtig, die komplette Förderung zu erhalten. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im Artikel Riester-Rente, Rürup-Rente: Zulagen und Steuervorteile zum Jahresende sichern.
Klassische Rentenversicherung
Wird die private Rentenversicherung nicht staatlich gefördert, unterliegt nur der Ertragsanteil – also der Gewinnanteil, der über die ursprüngliche Einzahlung hinausgeht – der Besteuerung. Die genaue Steuerlast hängt vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn ab. Wer sich zum Beispiel die Rente bereits mit 60 Jahren auszahlen lässt, muss davon 22 Prozent versteuern, während es ab 65 Jahren nur noch 18 Prozent wären.
Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in seinem bisherigen Beruf zu arbeiten, kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie ist steuerpflichtig und wird anteilig versteuert. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie im Artikel Erwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2025 und Besteuerung.
Witwen- und Witwerrente
Die Waisenrente wird biologischen und adoptierten Kindern und gegebenenfalls Enkelkindern gewährt, wenn diese als Waisen auf die Rente angewiesen sind. Sie wird bis zum 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) oder verlängert bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, falls eine Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst absolviert wird, ausbezahlt. Sie unterliegt ebenfalls der anteiligen Besteuerung.
Mutterrente / Mütterrente
Die Mutterrente steht Eltern – Müttern und Vätern – zu, die aufgrund der Kindererziehung keine oder nur eingeschränkte Rentenansprüche haben. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass die Kinder vor 1992 erzogen worden sind. Auch die Mutterrente ist eine anteilig besteuerte Rentenart. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mutterrente finden Sie im Artikel 7 Fragen zur Mütterrente.
Erziehungsrente
Die Erziehungsrente wird einem geschiedenen oder getrenntlebenden Elternteil gewährt, wenn der Ex-Ehepartner oder Ex-Lebenspartner verstirbt. Voraussetzung dafür ist, dass das verstorbene Elternteil unterhaltspflichtig war. Die Erziehungsrente dient dazu, nach dem Tod den wegfallenden Unterhalt auszugleichen. Sie unterliegt der anteiligen Besteuerung.
Flexirente
Die Flexirente wurde eingeführt, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und dabei finanzielle Einbußen zu vermeiden. Sie ermöglicht es, die Rente schrittweise zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten, was für viele Menschen eine attraktive Lösung darstellt, um den Übergang von der Vollzeitbeschäftigung in die Rente sanfter zu gestalten. Bei der Flexirente werden sowohl der Teilrentenbetrag als auch der Hinzuverdienst aus der Teilzeitbeschäftigung anteilig versteuert.
Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche und die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente unterliegen einer anteiligen Besteuerung. Gleiches gilt für die private Berufsunfähigkeitsrente, es sei denn, die Beiträge wurden bereits aus steuerpflichtigem Einkommen gezahlt – in diesem Fall sind die Auszahlungen steuerfrei.
Steuerpflichtige Rentenarten im Kurz-Überblick
Rentenart | Steuerpflicht? | Rentenfreibetrag? | weiterführender Artikel |
Gesetzliche Rente (Altersrente) | Ja (anteilig) | Ja | |
Betriebsrente (arbeitgeberfinanzierte Rente) | Ja (voll) | Nein | |
Klassische private Rentenversicherung | Teilweise | Nein | Betriebliche Altersversorgung: Steuerfalle beachten |
Riester-Rente und Rürup-Rente | Ja (voll) | Nein | Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen? Riester-Rente, Rürup-Rente: Zulagen und Steuervorteile zum Jahresende sichern |
Erwerbsminderungsrente | Ja (anteilig) | Ja | Erwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2025 und Besteuerung |
Witwen- und Witwerrente | Ja (anteilig) | Ja | |
Waisenrente | Ja (anteilig) | Ja | |
Mutterrente / Mütterrente | Ja (anteilig) | Ja | 7 Fragen zur Mütterrente |
Erziehungsrente | Ja (anteilig) | Ja | |
Flexirente | Ja (anteilig) | Ja | |
Berufsunfähigkeitsrente | Ja (voll) | Nein |
Tipp:
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