Erwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2025 und Besteuerung
Die Erwerbsminderungsrente soll den Lebensunterhalt sichern, falls ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft teilweise oder vollständig verloren hat. Betroffenen ist es allerdings in vielen Fällen gestattet, neben der Rente einen Hinzuverdienst zu erzielen. Welche Grenzen gelten? Und wie muss der Verdienst versteuert werden?

Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird an Personen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Diese wird gewährt, wenn Betroffene noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Dort wird dann geprüft, für welche Erwerbsminderung Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten ab 2025?
Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, möchten oder müssen zusätzlich etwas dazuverdienen. Das ist auch grundsätzlich erlaubt, allerdings nur innerhalb bestimmter Hinzuverdienstgrenzen. Ansonsten kann es sein, dass der Rentenanspruch entfällt.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember). Die Höhe orientiert sich vereinfacht an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Im Jahr 2025 liegt sie mindestens bei 39.322,50 Euro.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung ist hingegen ein dynamischer Wert, der sich entsprechend der Lohnentwicklung ändert. Die Höhe orientiert sich an einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgleitet wird. Die Bezugsgröße ändert sich jedes Jahr, sodass auch die Hinzuverdienstgrenze immer zum 01. Januar neu festgesetzt wird. Für das Jahr 2025 sind das 19.661,25 Euro.
Welche Art der Rente genau vorliegt, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Im Kurzüberblick

Was passiert, wenn mein Verdienst die Grenze übersteigt?
Der jährliche Hinzuverdienst wird mit der Hinzuverdienstgrenze verglichen. Übersteigt der Verdienst die Grenze, wird die darüberliegende Summe durch zwölf geteilt und 40 Prozent davon auf die Rente angerechnet.
Ein Beispiel:
Michael bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von 650 Euro monatlich. Zusätzlich arbeitet er und verdient dabei 3.500 Euro brutto im Monat – aus Jahr gesehen sind das 42.000 Euro. Berechnet wurde für Michael eine individuelle Hinzuverdienstgrenze von 40.800 Euro jährlich. Micheal überschreitet die Grenze also um 1.200 Euro im Jahr – im Monat sind das 100 Euro (1.200 / 12). 40 Prozent davon – also 40 Euro – werden auf seine Rente angerechnet. Statt 650 Euro erhält Michael also nur 610 Euro pro Monat.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente besteuert?
Die Erwerbsminderungsrente unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Dabei gilt der sogenannte Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Je später die Rente beginnt, umso höher ist der Anteil, der versteuert werden muss. Allerdings werden dabei auch der Grundfreibetrag sowie ein individueller Rentenfreibetrag berücksichtigt.

Ein Beispiel:
Michael bezieht im Jahr 2024 zum zweiten Mal eine Erwerbsminderungsrente von 30.000 Euro – davon müssen vorerst 24.900 Euro (83 Prozent von 30.000 Euro) versteuert werden. Die restlichen 5.100 Euro erhält Michael steuerfrei.
Von den steuerpflichtigen 24.900 Euro werden nun noch 102 Euro Werbungskosten-Pauschale abgezogen. Übrig bleiben 24.780 Euro.
Nun wird noch der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro (Stand 2024) berücksichtigt. Steuerpflichtig sind deshalb nur 12.996 Euro, sofern kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst befristet, meist auf drei Jahre, bewilligt. Anschließend kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ist ebenfalls möglich, wird jedoch meist erst nach mehreren Verlängerungen gewährt.
Sobald die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht ist, endet die Erwerbsminderungsrente automatisch und geht in die gesetzliche Altersrente über.