Arbeit & Ausbildung

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?

Das Urlaubsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein willkommener Zuschuss, um sich eine wohlverdiente Auszeit zu gönnen. Doch die Freude kann getrübt werden, wenn man sieht, wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet. Denn das Urlaubsgeld ist in der Regel abzugspflichtig. Mit welchem Nettobetrag Sie trotzdem rechnen können, zeigt der Steuerring.

Ein Paar macht Urlaub und hält eine Stadtkarte in der Hand.

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren. Eine gesetzliche Pflicht oder einen festgesetzten Betrag gibt es nicht. Dennoch entscheiden sich viele Unternehmen dafür, Urlaubsgeld zu zahlen. In der Regel ist die Höhe im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, aber Arbeitgeber können auch ohne vorherige Vereinbarung Urlaubsgeld auszahlen.

Tipp:

Zahlt ein Unternehmen mehrmals vorbehaltlos Urlaubsgeld aus und kennzeichnet dieses nicht als „einmalig ohne künftigen Anspruch“, ist möglicherweise eine betriebliche Übung entstanden. Vereinfacht bedeutet das, dass der Arbeitgeber so oft Urlaubsgeld gezahlt hat, dass die Arbeitnehmer daraus ein zukünftiges Verhalten ableiten. In einem solchen Fall könnte ein Anspruch auf Urlaubsgeld entstanden sein.

Ist das Urlaubsgeld steuerpflichtig?

Urlaubsgeld ist, wie Weihnachtsgeld auch, voll steuerpflichtig. Wird dieses nicht in monatlichen Teilen, sondern nur einmalig mit dem Gehalt überwiesen, ist es als sonstiger Bezug einzuordnen und wird auch als solcher versteuert.

Im Monat der Auszahlung steigt dabei das normale Gehalt um die Summe des Urlaubsgelds an. Der neue Gesamtbetrag wird dann regulär versteuert.

Der Knackpunkt, weshalb Steuerzahler oft weniger netto bekommen, als erwartet: Durch das kurzzeitig höhere Gehalt kann es passieren, dass sich der Steuersatz erhöht und so auf den Gesamtbetrag mehr Steuern anfallen.

Wie hoch sind die anfallenden Steuern?

Um die anfallenden Steuern zu berechnen, muss man die steuerliche Differenz der Abgaben mit und ohne Urlaubsgeld betrachten. Dazu bietet sich der Rechner des Bundesministeriums der Finanzen an.

Ein Beispiel:

Mark (kinderlos, Steuerklasse I zugeordnet und aus der Kirche ausgetreten) verdient 35.000 Euro brutto im Jahr 2024 – darauf würde er regulär Lohnsteuer in Höhe von 3.722 Euro zahlen.

Im Juni bekommt er allerdings 1.500 Euro Urlaubsgeld. Insgesamt hat verdient er damit nun 36.500 Euro – auf den neuen Gesamtbetrag muss er Lohnsteuer in Höhe von 4.066 Euro zahlen.

Von seinem Urlaubsgeld werden also Steuern in Höhe von 344 Euro (4.066 Euro – 3.722 Euro) abgeführt. Es bleiben 1.156 Euro Urlaubsgeld übrig.

Wird Urlaubsgeld auch während der Elternzeit gezahlt?

Wenn keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Urlaubsgeldes besteht, ist es wichtig, aus welchen Gründen ein Arbeitgeber diese Leistung dennoch seinen Arbeitnehmern gewährt.

Möchte sich das Unternehmen mit der Leistung für die Betriebstreue bedanken, steht diese auch Personen zu, die sich in Elternzeit befinden. Jene Personen arbeiten zum aktuellen Zeitpunkt zwar nicht, sind allerdings weiter im Unternehmen beschäftigt.

Sollen durch die Zahlung allerdings die Arbeitsleistung oder besondere Erfolge honoriert werden, besteht kein Anspruch für Personen in Elternzeit.

Wird Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung gezahlt?

Ähnlich wie bei der Elternzeit verhält es sich auch im Falle einer Kündigung. Zwar bekommt der Arbeitnehmer zunächst unabhängig von der Begründung des Arbeitgebers das Urlaubsgeld ausbezahlt, soll damit allerdings die Betriebstreue belohnt werden, ist es möglich, dass das Urlaubsgeld (in Teilen) nach der Kündigung zurückgezahlt werden muss. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber seine freiwillige Leistung an eine Rückzahlungsvereinbarung koppelt.

Was ist Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?

Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit den Begriffen Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung. Urlaubsentgelt bedeutet, dass während des Urlaubs das normale Gehalt weiterhin bezahlt wird. Urlaubsabgeltung beschreibt hingegen den finanziellen Ausgleich des nicht genommenen Urlaubs.