Verlustbescheinigung für die Steuererklärung? Noch bis zum 15. Dezember beantragen!
Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
Wer sein Geld investiert, weiß: Gewinne aus angelegtem Kapital werden mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert – zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Wichtig ist daher, dass Sie Ihren Banken einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag, der jedem Sparer zusteht. Erst wenn Ihre Erträge diesen Betrag überschreiben, wird die Abgeltungsteuer fällig.
Aber Vorsicht:
Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerbürger nur einmal zu. Haben Sie Ihr Kapital bei unterschiedlichen Banken anlegt, müssen Sie jedem Geldinstitut einen separaten Freistellungsauftrag erteilen. Dabei darf die Summe aller Freistellungsaufträge aber höchstens 1.000 Euro betragen. Sie sind verheiratet? Dann beträgt der Pauschbetrag 2.000 Euro.
Aber nicht nur bei Gewinnen, sondern auch bei Verlusten gibt es für Sie Handlungsbedarf. Grundsätzlich gilt: Haben Sie bei der Veräußerung von Wertpapieren Verluste erlitten, können diese mit Gewinnen aus Wertpapieren gleicher Art verrechnet werden. Also zum Beispiel Aktienverkäufe mit Aktiengewinnen – aber nicht mit Pfandbriefen oder anderen Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren. Wie sich die Verluste ausgleichen lassen, hängt davon ab, ob Sie Depots bei einer oder bei mehreren Banken haben.
Verlustausgleich von Depots bei derselben Bank
Geldinstitute führen sogenannte "Verlust-Verrechnungstöpfe". Dadurch können Verluste, die aus der Veräußerung von Wertpapieren entstehen, quasi automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank ausgeglichen werden. Ist das Defizit in einem Jahr höher als der Gewinn, überträgt die Bank die verbleibenden Verluste ins Folgejahr und zahlt beispielsweise kommende Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug aus – soweit der Verlust ausgeglichen ist. Das heißt für Sie als Anleger: Sie müssen nichts weiter tun, ihre Bank erledigt das für Sie.
Verlustausgleich von Depots bei unterschiedlichen Banken
Sie haben bei mehreren Banken Wertpapierdepots eingerichtet und es entstehen in dem einen Depot Gewinne und im anderen Verluste? Zwischen den Geldinstituten findet kein Datenaustausch statt, das heißt: Fehlbeträge bei der einen Bank können nicht automatisch mit Gewinnen bei der anderen Bank verrechnet werden. Eine bankübergreifende Verlustverrechnung können Sie nur bei Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Hierzu stellt Ihnen die verlustführende Bank auf Antrag eine sogenannte Verlustbescheinigung aus, die Sie dem Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
Achtung: Die Verlustbescheinigung müssen Sie bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt haben. Danach schließt die Bank den Verlustverrechnungstopf, um eine doppelte Berücksichtigung sowohl bankintern als auch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu vermeiden. Lassen Sie diesen Termin verstreichen, können Defizite erst in den Folgejahren berücksichtigt werden.
Tipp:
Beim Wechsel der Depotbank kann in vielen Fällen der bisherige Verrechnungstopf auf die neue Bank übertragen werden.