Lebensversicherung: Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuern
Bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen haben Sie oftmals ein sogenanntes Kapital-Wahlrecht. Sie können sich also zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden. Sie wählen die Kapitalleistung? Dann müssen Sie Ihre Erträge seit dem Jahr 2005 in vollem Umfang versteuern – mit einer Ausnahme.
Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich die Besteuerung von Lebensversicherungen, die Bürger ab dem Jahr 2005 abschließen, geändert: Ihre Kapitalerträge aus der Versicherungspolice müssen Sie seitdem in der Regel in vollem Umfang versteuern – unabhängig davon, ob die Versicherung wie vereinbart abläuft oder ob Sie vorzeitig kündigen. Um Ihre Erträge zu ermitteln, berechnet der Versicherungsanbieter die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe aller Einzahlungen.
Auf Grundlage der festgestellten Kapitalerträge erhebt der Versicherungsanbieter dann eine Kapitalertragsteuer. Diese beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und – bei Mitgliedern einer staatlich anerkannten Kirche – die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Gut zu wissen: Haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt der Gewinn zumindest bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei. Der Versicherungsanbieter stellt die dazugehörige Steuerbescheinigung aus.
Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, mit der die Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuert werden können. Zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Kapitalleistung wird erst nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt.
- Der Versicherte hat bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet.
Achtung: Bei Vertragsabschlüssen ab dem Steuerjahr 2012 tritt an die Stelle des 60. das 62. Lebensjahr.
Dieses „Halbeinkünfteverfahren“ führt allerdings nicht Ihr Versicherungsanbieter durch; den Antrag stellen Sparer selbst in der Steuererklärung. Für die Versteuerung der halben Erträge gilt immer der individuelle Steuersatz – selbst wenn dieser höher als 25 Prozent ist. Trotzdem ist das Halbeinkünfteverfahren in vielen Fällen vorteilhaft.
Für Verträge, die seit 2005 abgeschlossen wurden, war im Steuerjahr 2017 erstmals die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren abgelaufen. Um im Steuerjahr 2020 von der halben Besteuerung zu profitieren, müssen Sie die Lebensversicherung spätestens 2008 abgeschlossen haben.
Tipp:
Wollen Sie nur die halben Erträge versteuern, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung trotzdem den gesamten vom Versicherungsanbieter bescheinigten Betrag in Zeile 30 der Anlage KAP ein. Die Berücksichtigung der bereits gezahlten Steuern erfolgt über einen entsprechenden Eintrag in den Zeilen 43 bis 45 der Anlage KAP.
Versteuerung von Kapitallebensversicherungen vor 2005
Und wie werden sogenannte Altverträge – also solche, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben – versteuert? Hier gilt die entsprechende Rechtslage bis zum 31. Dezember 2004 und das zeitlich unbefristet. Das heißt: Die Versicherungsleistung bleibt steuerfrei, vorausgesetzt Sie können Ihre Beitragszahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen.