Steuer-Aufklärer

Corona und die Steuererklärung

Kurzarbeit, Homeoffice, Kinderbetreuung – die Corona-Pandemie hat unser Leben ziemlich durcheinandergewirbelt. Das hinterlässt auch Spuren in der Steuererklärung. Wer für die „Corona-Jahre“ rückwirkend noch seine Steuererklärung machen möchte, sollte deshalb einige Punkte berücksichtigen.

Mann mit Mund-Nasen-Schutz

Zu den vielen Dingen, die durch Corona anders geworden sind, zählt auch die Steuererklärung. Für viele Menschen in Deutschland ist die Corona-Pandemie sogar der Grund, warum sie erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir gehen mit Ihnen die wichtigsten Themen durch und erklären, wo die Steuererklärung anders funktioniert. Wenn Sie selbst überprüfen wollen, an welchen Stellen die Pandemie Einfluss auf Ihre eigene Steuererklärung hat, empfehlen wir Ihnen unsere praktische Checkliste zum Thema.

Kurzarbeitergeld

Wenn Sie pandemiebedingt pro Steuerjahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung). Leider kann der Erhalt von Kurzarbeitergeld unter bestimmten Umständen auch eine Steuernachzahlung nach sich ziehen. Wie das Kurzarbeitergeld genau funktioniert und was es mit der Steuer macht, haben wir in einem eigenen Steuertipp genau erklärt.

Homeoffice

Die Regeln zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers sind unverändert streng. Zur steuerlichen Entlastung von Menschen im Homeoffice hat der Bundestag als Alternative eine Homeoffice-Pauschale beschlossen: Pro Kalendertag, an dem Sie ausschließlich zu Hause arbeiten, sind fünf Euro und ab 2023 sechs Euro als Werbungskosten absetzbar. Der Ansatz ist an maximal 120 Tagen im Kalenderjahr 2022 und bis zu 210 Homeoffice-Tagen in 2023 möglich. Der absetzbare Höchstbetrag liegt 2022 bei 600 Euro. In 2023 ergeben sich maximal 1.260 Euro im Jahr. Die Pauschale ist vor allem dann für Sie vorteilhaft, wenn Sie die strengen Voraussetzungen für das richtige häusliche Arbeitszimmer nicht erfüllen – oder wenn die tatsächlichen Aufwendungen für das Arbeitszimmer geringer sind. Dafür können Sie an Tagen, für die Sie die Homeoffice-Pauschale beantragen, keine Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Wichtig: Nur, wenn Sie mit Ihren Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale 2022 über 1.200 Euro und 2023 über 1.230 Euro kommen, erhalten Sie den zusätzlichen Steuervorteil. Wie das genau funktioniert, haben wir in einem eigenen Steuertipp ausführlich erklärt.

Werbungskosten und andere Abzugsmöglichkeiten

Das steuerfreie Kurzarbeitergeld erhöht über den Progressionsvorbehalt Ihren individuellen Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen, zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • Arbeitsmittel für Ihr Homeoffice
  • Bewerbungskosten
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Unterstützung bedürftiger Personen
  • Steuervorteile für Menschen mit Behinderung
  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

… all das sind nur einige Möglichkeiten.

Veränderte Abgabefristen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für pflichtveranlagte Einkommensteuerzahler verlängert – dabei erhalten generell jene Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein, wie dem Steuerring, oder einem Steuerberater erstellen lassen, sogar noch mehr Zeit. Folgende Abgabefristen gelten für die kommenden Jahre:

Steuererklärung für 2022 ohne Beratung 30.9.2023, mit Beratung 31.7.2024

Steuererklärung für 2023 ohne Beratung 31.8.2024, mit Beratung 2.6.2025

Steuererklärung für 2024 ohne Beratung 31.7.2025, mit Beratung 30.4.2026

Kinderbonus

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gab es für Familien in 2022 einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt; er gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen, sondern als zusätzliche Kindergeldzahlung. Aber: Das Finanzamt verrechnet die Kinderboni über die Steuerklärung mit den Kinderfreibeträgen. Da diese im Regelfall Familien mit hohem Einkommen zugutekommen, holt sich der Fiskus den Bonus auf diese Weise von besserverdienenden Eltern wieder zurück. Auf verschiedene Sozialleistungen, zum Beispiel auf das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld oder den Unterhaltsvorschuss, wird der Bonus hingegen nicht angerechnet. So soll der Kinderbonus vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlasten.

Corona-Bonus

Zwischen 1. März 2020 und 31. März 2022 galt: Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Bonus, um diese in der angespannten Situation zu unterstützen, ist der Bonus bis zu einer Höhe von 1.500 Euro von der Einkommensteuer befreit. Ebenso wenig fallen Sozialversicherungsbeiträge dafür an. Dieser Bonus muss nicht in einem Betrag gezahlt werden; die addierten Zahlungen dürfen nur den Maximalbetrag von 1.500 Euro nicht überschreiten.

Alleinerziehende

Seit dem Jahr 2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro (2022) und 4.260 Euro (2023) pro Jahr erhöht. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro jährlich pro Kind. In der Regel macht das Finanzamt dies ganz automatisch. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, bekommt der Elternteil den Entlastungsbetrag, an den das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird.

Spenden

Vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2022 galten Sonderregelungen für Spenden in der Corona-Krise: Bei Zuwendungen mit Corona-Bezug griff die Regel für den Katastrophenfall. Damit reichte für Spenden an einen begünstigten Verein oder eine Organisation – unabhängig von der Höhe – ein vereinfachter Nachweis in der Steuererklärung, also zum Beispiel ein Kontoauszug mit Angabe des Verwendungszwecks.

Tipp:

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für Sie interessant. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.