Wohnen & Vermieten

Steuerermäßigung für Einbau eines Kachelofens

Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins ist im Rahmen der Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt, entschied das Sächsische Finanzgericht am 23. März 2012.

Einbau eines Kachelofens in der Steuererklärung

Handwerkerleistungen sind für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen alle handwerklichen Tätigkeiten in einem Haushalt gefördert werden. Dabei ist es unbedeutend, ob die Maßnahmen dem Erhalt eines vorhandenen Gegenstandes dienen, oder etwas Neues geschaffen wird.