Rentensteuer – die 6 wichtigsten Fragen
Vor zehn Jahren hat sich die Besteuerung der Renten mit dem Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“ in aller Munde und sorgt nach wie vor für Verwirrung unter den Ruheständlern.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente? – Fragen, die sich viele Rentner verunsichert stellen.
Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich: Etliche Ruheständler sind nach wie vor mit der Regelung überfordert … oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden Zahlen mussten aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3 Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie also nicht auf Post vom Finanzamt!
Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung abgeben muss?
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 14.000 Euro pro Jahr, bei Rentner-Ehepaaren liegt die Grenze bei 28.000 Euro. Aber Achtung: Gibt es noch andere Einkommen, wie Betriebsrente oder Einnahmen aus Vermietung, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung nötig sein.
Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche?
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.
Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres. Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.
Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6% jährlich verzinst.
Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?
Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.