Arbeit & Ausbildung

Muss Trinkgeld versteuert werden?

Kellner, Friseure oder Lieferanten: Wer im Service arbeitet, bekommt in den meisten Fällen Trinkgeld zusätzlich zur eigentlichen Vergütung. Häufig wird angenommen, dass dieses nicht versteuert werden muss. Das ist aber nicht immer der Fall. Wann also ist Trinkgeld steuerpflichtig?

Kurz das Wichtigste vorweg. In der Regel gilt: Wenn Trinkgeld freiwillig und ohne Rechtsanspruch von einem Dritten an einen Arbeitnehmer ausgezahlt wird, dann ist das Trinkgeld steuerfrei – die Höhe spielt dabei erstmal keine Rolle. Anders sieht es aus, wenn ein Anspruch auf die zusätzliche Zahlung besteht.

Freiwilliges Trinkgeld

Wenn von Trinkgeld die Rede ist, wird in den meisten Fällen das sogenannte freiwillige Trinkgeld gemeint. Darunter fallen Beträge, die Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von einer dritten Person zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhalten. Dabei geht der Staat davon aus, dass eine gewisse Beziehung zwischen Kunde und Dienstleister existiert. Diese kann zum Beispiel entstehen, wenn der Kunde eine sehr gute Serviceleistung erhalten hat. Dieses Geld ist steuerfrei.

Trinkgeld aus der gemeinsamen Trinkgeldkasse

Hin und wieder sieht man in Geschäften wie kleinen Cafés oder Friseursalons auch eine gemeinsame Trinkgeldkasse. Diese zusätzlichen Einnahmen sind ebenfalls steuerfrei.

Trinkgeld mit Rechtsanspruch

Manchmal besteht aber auch ein Anspruch auf Trinkgeld, der dann meistens im Arbeitsvertrag festgehalten ist. In der Regel wird die Zahlung den Arbeitnehmern direkt mit dem Gehalt auf das Konto überwiesen. Dabei fallen wie beim normalen Gehalt auch die üblichen Steuern an.

Bedienzuschläge

Bedienzuschläge, also Gebühren, die Kunden in bestimmten Branchen zusätzlich zahlen müssen, um einen gewissen Service auszugleichen, sind nicht steuerfrei. Beispiele für Bedienzuschläge sind Aufschläge bei größeren Gruppen in der Gastronomie oder Zusatzzahlungen für das Tragen von Schwerlasten im Bereich der Spedition.

Metergeld

Metergeld ist eine Gebühr, die basierend auf der zurückgelegten Strecke oder der gefahrenen Zeit berechnet wird. Häufig wird sie im Möbeltransportgewerbe erhoben. Auch Metergeld ist steuerpflichtig.

Tipp:

Verpassen Sie keine Updates mehr mit unserem monatlichen Newsletter: Jetzt anmelden!