Ist ein Minijob steuerpflichtig?
Die weit verbreitete Annahme, mit einem Minijob keine Steuern zahlen zu müssen, stimmt nicht ganz. Prinzipiell ist auch ein Minijob steuerpflichtig. Daher kommen häufig Fragen auf, wie: Was zählt als Minijob und wie viel darf ich verdienen?
Was ist ein Minijob überhaupt?
Einen Minijob – oder auch geringfügige Beschäftigung genannt – haben Sie dann, wenn Sie durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Diese sogenannte Entgeltgrenze wurde im Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro erhöht, da der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angepasst wurde. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber den Mindestlohn erneut erhöht und somit auch die Entgeltgrenze des Minijobs auf 538 Euro angepasst.
Wochenarbeitszeitregelung seit dem 1. Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze zudem dynamisch ausgestaltet. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit führen gesetzliche Mindestlohnerhöhungen auch automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
Was passiert, wenn der monatliche Verdienst über 538 Euro liegt?
Sollte Ihr Verdienst mal darüber liegen, ändert sich an der Einstufung als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nichts, solange Sie im Jahresdurchschnitt 2024 nicht mehr als 6.456 Euro (2023: 6.240 Euro) verdienen. Auch unvorhersehbare Überschreitungen, beispielsweise im Krankheitsfall, sind in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Dabei darf das Entgelt maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – betragen. Dadurch ist es möglich bis zu 7.532 Euro im Jahr mit einem Minijob zu verdienen.
Dauerhafte Überschreitung der 538 Euro: Midijob-Regelung greift
Überschreitet Ihr Arbeitsentgelt dauerhaft die Minijob-Grenze, handelt es sich nicht mehr um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, sondern um einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Midijob. Von einem Midijob spricht man, sobald Sie regelmäßig mehr als 538 Euro monatlich verdienen – aber höchstens 2.000 Euro. Die Grenze für Midijobs stieg letztmalig zum 1. Januar 2023 an. Innerhalb dieser Midijob-Grenzen zahlen Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge als bei einer „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Die Lohnsteuer wird nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhoben.
Welche Steuern fallen beim Minijob an?
Minijobs werden überwiegend pauschalversteuert. Dabei führt der Arbeitgeber pauschal zwei Prozent des Arbeitslohns an das Finanzamt ab. Die anfallenden Steuern sind damit abgegolten. Das heißt:
- Lohnsteuer,
- Solidaritätszuschlag
- und Kirchensteuer
sind abgedeckt – als Arbeitnehmer müssen Sie also tatsächlich keine Steuern zahlen und Ihren Minijob-Lohn müssen Sie auch nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das funktioniert so allerdings nur, wenn Ihr Arbeitgeber auch einen Pauschalbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitslohns zahlt.
Arbeitgeber: Keine Pauschalierungspflicht bei Minijobs
Die Pauschalversteuerung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Stattdessen kann Ihr Gehalt auch mit Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert werden. In diesem Fall nimmt Ihr Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug entsprechend Ihrer Steuerklasse vor und Sie erhalten am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung.
Handelt es sich bei Ihrem Minijob um eine Nebenbeschäftigung, werden Sie der Lohnsteuerklasse VI zugeordnet. Die Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie am Jahresende unbedingt in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Denn: Sollten Sie weitere Einkünfte haben – zum Beispiel eine Rente, Einnahmen aus Vermietung oder Lohn aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis – fallen nachträglich Steuern an. Der Bruttoarbeitslohn aus Ihrem Minijob wird mit diesen Einnahmen zusammengerechnet und versteuert. Hat Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer einbehalten, wird diese auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.
Darf ich mehrere Minijobs haben?
Prinzipiell dürfen Sie mehrere Minijobs haben. Aber auch mit mehreren gleichzeitigen Minijobs gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro. Überschreitet das monatliche Arbeitsentgelt aller Minijobs zusammengerechnet diesen Betrag, werden Beiträge für die Sozialversicherung fällig.
Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie neben Ihrem Minijob keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Neben Ihrem Hauptjob dürfen Sie nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben.