Krankheit & Behinderung Familie & Leben

Medikamente für die Hausapotheke

Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2013 entschieden: Medikamente für die Hausapotheke (z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) können ohne ärztliche Verordnung nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.

Verschiedene Medikamente mit Geldscheinen

Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2013 entschieden: Medikamente für die Hausapotheke (z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) können ohne ärztliche Verordnung nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.