Kindergeld: Vorbereitung als Berufsausbildung?
Eine Aufnahmeprüfung ist oft Voraussetzung für ein Studium oder eine Ausbildung. Um sich auf diese Prüfung oder generell auf das Studium vorzubereiten, absolvieren viele Studien- bzw. Ausbildungsanwärter so genannte Vorbereitungsmaßnahmen. Da Kindergeld für Kinder gewährt wird, die u. a. in einer Berufsausbildung sind, stellt sich die Frage: Zählt diese Vorbereitung als Berufsausbildung?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden (Urteil vom 13.7.2011), dass die Vorbereitungsmaßnahmen, um als Berufsausbildung anerkannt zu werden, „ernsthaft und nachhaltig“ betrieben werden müssen. Dazu gehört der Besuch eines theoretisch-systematischen Unterrichts von mindestens zehn Wochenstunden.
Zudem muss anhand entsprechender Unterlagen eine klare Unterscheidung getroffen werden können, ob es sich um eine Maßnahme zur Berufsausbildung oder Freizeitgestaltung handelt.
Derzeit haben die Gerichte nur in wenigen Sachverhalten entschieden, unter welchen Voraussetzungen (selbst organisierte) Vorbereitungsmaßnahmen als Berufsausbildung gelten. Zu den anerkannten Maßnahmen gehören: der Sprachkurs eines Au-Pairs, ein Geschichtskurs im Ausland und die Vorbereitung auf das Abitur für Nichtschüler.