Firmenfahrzeug: Das Finanzamt fährt mit
Die Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs führt zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Arbeitnehmer sollten aber aufpassen, dass sie nicht zu viel versteuern.
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs ist Gehaltsbestandteil und somit steuerpflichtig. Die Versteuerung ist als „Ein-Prozent-Regelung“ bekannt. Dabei berechnet der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal und setzt hierfür ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat an. Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ab dem Jahr 2014: Erste Tätigkeitsstätte) genutzt, kommen nochmals 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer hinzu.
Diese pauschale Wertermittlung ist dann ungünstig, wenn Sie im Vergleich zur gesamten Fahrleistung relativ wenig privat fahren. Dann sollten Sie einen Wechsel zur Fahrtenbuchmethode prüfen. Hierfür benötigt der Arbeitgeber eine Angabe über die gesamten Kosten des Fahrzeugs. Darüber hinaus müssen Sie ganzjährig ein Fahrtenbuch führen und alle beruflichen Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten detailliert mit z. B. Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, Reiseroute und aufgesuchte Geschäftspartner eintragen. Fahrten zur Arbeitsstätte/ersten Tätigkeitsstätte müssen als solche gekennzeichnet werden, für private Fahrten genügt ein Eintrag mit den Kilometerständen ohne Angabe der Reiseziele.
Aus der gesamten Kilometerleistung, aufgeteilt in die jeweiligen Nutzungsarten, kann für die privaten Fahrten und die Fahrten zur Arbeitsstätte/Tätigkeitsstätte der Anteil an den Gesamtkosten errechnet werden. Ist dieser niedriger als die vom Arbeitgeber ermittelten pauschalen Werte, sollten Sie mit der Einkommensteuererklärung einen Wechsel der Methoden fordern. Praktisch wird eine Reduzierung des Bruttolohns beantragt.
Durch die Führung eines Fahrtenbuchs können Sie jährlich je nach Situation mehrere 100 Euro an Steuern sparen. Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist eine zeitnahe, am besten tägliche Führung. Sparen Sie aber nicht beim Kauf eines Fahrtenbuchs, der Handel hält sehr gute finanzamtssichere Ausführungen bereit.
Tipp: Das Fahrtenbuch heißt nicht nur so, es muss auch ein gebundenes Buch/Heft sein. Lose Blätter und die Führung mit Hilfe einer Excel-Tabelle genügen den Anforderungen nicht. Denn nachträgliche Veränderungen wären so möglich, ohne dass dies erkennbar ist.