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Fahrtenbuch – so nutzen Sie es richtig
Ein Fahrtenbuch muss neben anderen Angaben stets das Datum und das Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Wird als Zielpunkt nur der Straßenname genannt, entspricht dies nicht einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch.
So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Urteil vom 3. März 2012 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Folgende Voraussetzungen an ein Fahrtenbuch nennt der BFH im Einzelnen:
- Zeitnahe Führung in geschlossener Form. Lose Dokumente reichen nicht als Nachweis aus.
- Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen werden können, oder als solche erkennbar sein.
- Nennung von Datum, Fahrziel, aufgesuchten Kunden/Geschäftspartnern bzw. des konkreten Gegenstandes der dienstlichen Verrichtung.
- Bloße Ortsangaben genügen nur dann,
- wenn sich der aufgesuchte Kunde/Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt,
- oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind.
- Die einzelnen Fahrten sind mit dem Anfangs- und Endkilometerstand vollständig und fortlaufend zu vermerken.
- Private Unterbrechungen einer Reise müssen dokumentiert werden. Die vorherige Geschäftsreise ist abzuschließen. Nach der Privatfahrt erfolgt ein neuer Eintrag.
Achten Sie darauf, alle Informationen sofort und vollständig in Ihr Fahrtenbuch einzutragen – denn so fahren Sie sich Vorteile ein.