Arbeit & Ausbildung

Fahrtkosten Hochschulausbildung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16. Januar 2013 erneut zu den Fahrtkosten eines Studenten Stellung genommen.

Ein Spielzeugauto auf einem Einkommensteuererklärungs-Formular

Im verhandelten Fall absolvierte der Sohn des Klägers den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule. Der BFH urteilte: Der Betrieb stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrtkosten sind somit uneingeschränkt – mit 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer – als Werbungskosten abziehbar.