Duale Hochschule – (k)eine regelmäßige Arbeitsstätte?
Eine duale Hochschule ist keine weitere regelmäßige Arbeitsstätte. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 18.7.2011 entschieden.
Betroffene Studiengänge finden praktisch in einem Ausbildungsbetrieb und theoretisch an einer dualen Hochschule statt. Die Studenten erhalten eine Ausbildungsvergütung, daher liegt ein Ausbildungsdienstverhältnis vor.
Laut der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Da der Ausbildungsbetrieb als solche zählt, kann die duale Hochschule keine regelmäßige Arbeitsstätte sein. Überdies stellt sie auch keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers dar. Bei den Aufenthalten an der Hochschule handelt es sich daher um eine Auswärtstätigkeit mit all ihren steuerlichen Folgen. Beispielsweise können Fahrtwege mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.