Arbeit & Ausbildung
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 20. Juni 2012 entschieden: Der Abzug der vollen Entfernungspauschale setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte und wieder zurück an einem Tag fährt.
Legt der Steuerpflichtige den Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen zurück, kann er die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte in der Steuererklärung geltend machen.