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Erd- und Pflanzarbeiten als Handwerkerleistung
Handwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden – mit 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro jährlich.
Diese Steuerermäßigung kann gemäß Bundesfinanzhof (Urteil vom 13.7.2011) auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses beansprucht werden. Dabei ist es für die Richter ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.