Rente & Vorsorge

Das lang erwartete Bundesfinanzhof-Urteil zur Doppelbesteuerung der Renten ist da – was nun?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren geurteilt, dass die Renten beider Kläger keiner verfassungswidrigen Doppelbesteuerung unterliegen. Gleichzeitig hat er aber grundsätzliche Probleme beim Alterseinkünftegesetz angemahnt. Was bedeutet das jetzt für Rentner?

Rentner-Ehepaar blickt verwirrt auf ein Papier

Knapp 142.000 Menschen haben in Deutschland Einspruch gegen die Besteuerung ihrer Renten eingelegt. Der Verdacht stand im Raum, dass das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz dazu führen könnte, dass Renten doppelt besteuert werden – und das verbietet die Verfassung. Zwei Verfahren vor dem BFH sollten Klarheit bringen. Doch die am 31. Mai verkündeten Urteile (Aktenzeichen X R 33/19 & X R 20/19) werden die Fachwelt noch einige Zeit beschäftigen. Denn obwohl die Revisionen beider Kläger als unbegründet zurückgewiesen wurden, hat das Gericht vor der grundsätzlichen Gefahr einer Doppelbesteuerung unter den bestehenden Regeln gewarnt – es kommt auf den Einzelfall an.

Das Rechenverfahren zur Ermittlung der korrekten Rentenfreibeträge ist kompliziert. Dabei muss auch die statistische Lebenserwartung der Steuerzahler sowie ihrer Ehepartner miteinbezogen werden. Bei folgenden Gruppen könnte es deshalb zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen:

  • Selbstständige, die ihre Beiträge (die Altersvorsorgeaufwendungen) zumindest zeitweise in voller Höhe selbst gezahlt haben – es gab also keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil.
  • Ledige Rentner, da eine Hinterbliebenenversorgung nicht einkalkuliert werden müsste.
  • Männliche Rentner, da diese nach der Sterbetafel eine geringere Lebenserwartung haben.

Was können Rentner nach dem BFH-Urteil nun machen?

Wer bereits Einspruch eingelegt hat, sollte diesen auf keinen Fall zurücknehmen, sondern die Antwort vom Finanzamt abwarten. Die beiden Kläger vor dem BFH waren keine typischen Arbeitnehmer. Es ist schwer, aus ihren Urteilen Rückschlüsse auf andere Fälle zu ziehen. Deshalb kann es auch weiterhin sinnvoll sein, Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung am besten von einem Profi wie einem Steuerring-Berater unterstützen.

Auf jeden Fall handeln muss nun der Gesetzgeber. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH erfüllt das Alterseinkünftegesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor allem für zukünftige Rentenbezieher nicht. Es ist absehbar, dass bei kommenden Rentnerjahrgängen eine Doppelbesteuerung eintritt. Das Gesetz anzupassen wird voraussichtlich eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung nach der Wahl im September. Den beiden Klägern bleibt hingegen nur noch die Option, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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