Inta Schmelzer
Beratungsstellenleiterin
Schwalbenweg 33
77656 Offenburg
Mittwoch, Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Beratungszeiten
Inta Schmelzer, Steuerring-Beratungsstellenleiterin in Offenburg, schloss ihr Studium mit dem Master of Finance ab und absolvierte die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin. Anschließend war sie viele Jahre im Bereich Steuern tätig. Im April 2020 schloss sie sich nebenberuflich dem Steuerring an und eröffnete ihre Beratungsstelle in Offenburg.
Neben ihrer umfangreichen Erfahrung und steuerlichen Expertise, bringt Inta Schmelzer viel Zeit mit in jedes Beratungsgespräch. Zudem spricht und berät sie in Englisch, Russisch und Lettisch.
Die Beratungsstelle befindet sich im Wohngebiet Alberbösch, nahe der Messe Offenburg. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem „Rabenplatz“ und der Stadtbus fährt die Haltestelle „Amselweg“ an.
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Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
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Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Offenburg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
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und die Höhe Ihres
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Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
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Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
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