Dieter Lengerer
Beratungsstellenleiter
Bahnhofstraße 56/1
72406 Bisingen
07476 914847
Termine individuell nach Vereinbarung
Dieter Lengerer ist seit 1999 für den Steuerring tätig. Als Bereichsleiter unterstützte er zwei Jahre lang die Steuerring-Beratungsstellenleiter in Baden-Württemberg. Seit 2001 widmet er sich dem „praktischen“ Teil des Steuerwesens – der Steuerberatung – und führt die Beratungsstelle in Bisingen.
Das Büro ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Parkplätze gibt es vor der Tür und der Bahnhof liegt rund 200 Meter entfernt.
jetzt Kontakt aufnehmenDer Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
Wie hoch sind Ihre jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen?
Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Bisingen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
aufnehmen dürfen
und die Höhe Ihres
Beitrags.
Die Beratungsstelle
und die Steuerring-
Leistungen gefallen
Ihnen? Dann können
Sie vor Ort dem
Verein beitreten.
Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, Mail oder direkt über das folgende Kontaktformular.