Uwe Kloss
Beratungsstellenleiter
Schweidnitzer Str. 9
32469 Petershagen
Termine nach individueller Vereinbarung
Telefonisch erreichbar:
Montag - Donnerstag:
18:00 - 20:00 Uhr
BW Weiterbildung im Bereich der Bundeswehr
Die Beratungsstelle in Petershagen wird von dem Diplom-Finanzwirt Uwe Kloss geleitet. Seit 1994 setzt der ehemalige Finanzbeamte seine Fachkenntnisse für den Steuerring ein. Dabei spezialisiert er sich innerhalb des breiten Spektrums der Arbeitnehmersteuer u. a. auf die steuerlichen Besonderheiten von Soldaten.
Da Uwe Kloss die Beratungsstelle nebenberuflich leitet, bittet er um eine telefonische Terminabsprache: Er ist Montag bis Donnerstag zwischen 18 und 20 Uhr erreichbar.
jetzt Kontakt aufnehmenDer Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
Wie hoch sind Ihre jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen?
Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Petershagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
aufnehmen dürfen
und die Höhe Ihres
Beitrags.
Die Beratungsstelle
und die Steuerring-
Leistungen gefallen
Ihnen? Dann können
Sie vor Ort dem
Verein beitreten.
Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, Mail oder direkt über das folgende Kontaktformular.