Michael Kaiser
Beratungsstellenleiter
Zähringerstraße 40
79713 Bad Säckingen
Montag, Donnerstag:
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Michael Kaiser beendete 1999 seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Im Jahr 2001 schloss er sich dem Steuerring an und eröffnete in Schwörstadt seine erste Beratungsstelle. Seit Januar 2022 betreut er die Mitglieder in seinem Bad Säckinger Büro. Zudem leitet er eine weitere Beratungsstelle in Wehr.
Vor Ort erwartet die Mitglieder eine kompetente, diskrete und sachgerechte steuerliche Betreuung. Denn die regelmäßige Weiterbildung ist für Michael Kaiser selbstverständlich. Dabei spiegelt sich seine hohe Qualifikation auch in der Zertifizierung seiner Beratungsstelle nach DIN 77700 wider. Zudem absolvierte der Beratungsstellenleiter die steuerliche Fachprüfung vor dem privaten Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine (PVL).
Durch die unmittelbare Nähe zur Schweiz, bilden die steuerlichen Besonderheiten von Grenzgängern einen Themenschwerpunkt im Beratungsalltag von Michael Kaiser. Die regelmäßige Weiterbildung ist für Michael Kaiser dabei selbstverständlich. Übersetzungen Russisch/Deutsch sind nach Vorankündigung möglich.
Die Beratungsstelle liegt in der Zähringer Str. 40 in Bad Säckingen. Sie ist sowohl mit dem Auto als auch öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Büro. Michael Kaiser betreibt die Beratungsstelle nebenberuflich und biete nur Termine nach vorheriger Vereinbarung an.
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Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
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Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Bad Säckingen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
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und die Höhe Ihres
Beitrags.
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Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
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Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
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