Wir machen Ihre Steuererklärung.
Lohnsteuerhilfeverein in Windeck-Stromberg

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Beratungsstelle Jörg Jüngerich
Jörg Jüngerich Beratungsstellenleiter

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Jörg Jüngerich
Beratungsstellenleiter


Zum Eichenhain 1
51570 Windeck-Stromberg

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02243 8479303

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Beratungszeiten


Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:30 - 19:00 Uhr

Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Termine bitte nach Vereinbarung

Weitere Leistungen


Wir beraten auch in:

Was uns auszeichnet


  • langjährige Berufserfahrung
  • hohe Fachkompetenz
  • Vorträge zu Steuerthemen
  • Hausbesuche möglich
  • Termine auch samstags

Ihr persönlicher Berater vor Ort:

„Werde also nicht müde, deinen Nutzen zu suchen, indem du anderen Nutzen gewährst.“ (Marc Aurel)

Getreu dieses Leitgedankens hat eine optimale steuerliche Betreuung für Jörg Jüngerich einen hohen Stellenwert. In diesem Sinne leitet er auch seit Juli 2012 die Steuerring-Beratungsstelle in Windeck-Stromberg.

Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachgehilfen studierte Jörg Jüngerich in Bonn Betriebswirtschaft und absolvierte ein Aufbaustudium zum Controlling-Betriebswirt an der Fernuniversität in Hagen. Schon seit 1992 ist er auf dem Gebiet der Einkommensteuer tätig und verfügt durch seine langjährige Erfahrung über weitreichende Fachkenntnisse. Jörg Jüngerich führt die Beratungsgespräche auch in Englisch. Zudem bietet er Hausbesuche und Fachvorträge an.

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Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.

Beitrag berechnen

Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.

Wie hoch sind Ihre jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen?

Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)

60,00 € pro Jahr

Ihre Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Windeck-Stromberg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.

Ganzjährige

Steuerberatung

Steuerliche

Analyse

Individuelle

Betreuung

Erstellen der

Steuererklärung

Abwicklung mit

dem Finanzamt

Steuerlicher

Rechtsschutz

Alle Leistungen für Steuerring-Mitglieder im Detail

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.

  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
  • Beratung zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden

In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:

Termin vereinbaren

Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
aufnehmen dürfen
und die Höhe Ihres
Beitrags.

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Mitglied werden

Die Beratungsstelle
und die Steuerring-
Leistungen gefallen
Ihnen? Dann können
Sie vor Ort dem
Verein beitreten.

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Steuererklärung erstellen lassen

Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.

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Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Pensionäre / Versorgungsempfänger
  • Soldaten
  • Rentner
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Unterhaltsempfänger
  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes

Zählen Sie zu den oben genannten Personengruppen?

Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum

Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.

Folgende Personengruppen dürfen wir nicht beraten:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gewerbetreibende im Haupt-/Nebenberuf (Kleingewerbe)
  • Landwirte und Forstwirte

Film ab: So hilft Ihnen der Steuerring

Als Mitglied des Steuerrings verschenken Sie bei Ihrer Steuererklärung kein Geld mehr! In Ihrem All-inclusive-Jahresbeitrag ab 60,- Euro sind alle Leistungen enthalten.

Jetzt Beratungsstelle kontaktieren

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, Mail oder direkt über das folgende Kontaktformular.

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