Jörg Jüngerich
Beratungsstellenleiter
Zum Eichenhain 1
51570 Windeck-Stromberg
02243 8479303
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:30 - 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Termine bitte nach Vereinbarung
„Werde also nicht müde, deinen Nutzen zu suchen, indem du anderen Nutzen gewährst.“ (Marc Aurel)
Getreu dieses Leitgedankens hat eine optimale steuerliche Betreuung für Jörg Jüngerich einen hohen Stellenwert. In diesem Sinne leitet er auch seit Juli 2012 die Steuerring-Beratungsstelle in Windeck-Stromberg.
Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachgehilfen studierte Jörg Jüngerich in Bonn Betriebswirtschaft und absolvierte ein Aufbaustudium zum Controlling-Betriebswirt an der Fernuniversität in Hagen. Schon seit 1992 ist er auf dem Gebiet der Einkommensteuer tätig und verfügt durch seine langjährige Erfahrung über weitreichende Fachkenntnisse. Jörg Jüngerich führt die Beratungsgespräche auch in Englisch. Zudem bietet er Hausbesuche und Fachvorträge an.
jetzt Kontakt aufnehmenDer Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
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Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
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Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Windeck-Stromberg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
aufnehmen dürfen
und die Höhe Ihres
Beitrags.
Die Beratungsstelle
und die Steuerring-
Leistungen gefallen
Ihnen? Dann können
Sie vor Ort dem
Verein beitreten.
Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, Mail oder direkt über das folgende Kontaktformular.