Ute Hopp
Beratungsstellenleiterin
Industriestraße 165a
50999 Köln
Termine nach individueller Vereinbarung
Ute Hopp leitet die Beratungsstelle in Köln seit 2019. Daneben ist sie als selbständige Bilanzbuchhalterin (im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 EstG) und als Interims- und Prozessmanagerin tätig. Die Beraterin blickt auf über 20 Jahre Berufserfahrung im Steuerbereich zurück – und berät ihre Mitglieder entsprechend kompetent.
Mit ihrer freundlichen Art begegnet Ute Hopp den Mitgliedern auf Augenhöhe und verfolgt dabei stets ein Ziel: Das bestmögliche Steuerergebnis – für Arbeitnehmer aus allen Branchen- und Berufsgruppen, aber auch für Rentner und Studenten. Um steuerfachlich immer auf dem neusten Stand zu sein, besucht die Beratungsstellenleiterin regelmäßig Weiterbildungen.
Die Beratungsstelle liegt in einem Bürogebäude im Industriegebiet Köln-Rodenkirchen, direkt an der B9. Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Bahnhöfe Sürth und Michaelshoven sind fußläufig rund zehn Minuten entfernt. Nach Absprache bietet Ute Hopp ihre Beratungstermine auch samstags und am Abend an.
jetzt Kontakt aufnehmenDer Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
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Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.
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Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Der Steuerring e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Köln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
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und die Höhe Ihres
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Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
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