Studenten und die Steuererklärung –
mit dem Steuerring Steuern sparen
"Studenten müssen keine Steuern zahlen!" Diesem Irrtum unterliegen viele und verpassen die Möglichkeit, Geld zu sparen. Auch wenn du während des Studiums nichts oder nur wenig verdienst, kannst du durch die Abgabe einer Steuererklärung jede Menge Geld zurückholen.
Dein Steuerring-Service
Du hast keine Ahnung von der Steuererklärung und keine Zeit oder Lust, dich in das Thema einzuarbeiten? Dann sind wir deine Lösung! Wir haben uns auf die Einkommensteuer spezialisiert und sind damit ein kompetenter Partner für Studenten sowie angehende Arbeitnehmer. Wir beraten dich das ganze Jahr in deinen Steuerangelegenheiten – zum individuellen Festpreis ohne Zusatzkosten. Du profitierst von mehr als 50 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung und vertraust einem der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands: Bundesweit werden rund 400.000 Mitglieder in über 1.100 Beratungsstellen steuerfachlich betreut.
Unsere Leistungen:
- Erstellen der Steuererklärung
- ganzjährige Betreuung
- steuerliche Beratung beim Übergang ins Berufsleben
- Prüfen von Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
- Prüfen und Beantragen von Kindergeld
- steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
In 5 Schritten zum Steuerring-Mitglied
Du willst schnell und einfach Steuern sparen?
Dann schließ dich unserem Lohnsteuerhilfeverein an.
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Fragen von Studenten zur Steuererklärung
Die Steuererklärung ist für dich ein Buch mit sieben Siegeln und du hast nur Fragezeichen im Kopf? Das geht vielen Studenten so. Und darum findest du hier eine Auflistung von Fragen, die Studenten häufig an uns stellen:
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Ausnahme: Sie arbeiten selbständig, also auf Rechnung, und hatten im letzten Jahr zu versteuernde Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Das gleiche gilt bei Miet- oder Kapitaleinkünften (über dem Sparer-Pauschbetrag).
Wenn du angestellt bist, z. B. als studentische Hilfskraft, auf Minijob-Basis oder in den Semesterferien gejobbt hast, musst du keine Steuererklärung abgeben.
Anders sieht es aus, wenn du „auf Steuerkarte“ oder bei mehreren Arbeitgebern arbeitest. Dann führt dein Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer ab.
Aber auch wenn keine Abgabepflicht besteht, lohnt sich oft die Mühe eine Steuererklärung zu machen.
Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
- Zinsen für Bildungsdarlehen
- Studiengebühren sowie Semester-, Lehrgangs-, Prüfungs- und Zulassungsgebühren
- Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial etc.
- Arbeitszimmer (wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind)
- Fahrtkosten zur Uni oder FH
- Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Studienreisen, Exkursionen, Praktika
- Kosten für die Unterbringung am auswärtigen Ausbildungsort (doppelte Haushaltsführung)
Wie kann ich meine Studienkosten von der Steuer absetzen?
Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Da Studenten meist nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, kannst du dies auch rückwirkend tun. Arbeitest du auf Steuerkarte, ist das bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Wenn es keine Einkünfte gibt sogar bis zu sieben Jahre (als Verlustvortrag).
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres dem Finanzamt vorlegen. Nimmst du die steuerliche Beratung unseres Vereins in Anspruch, profitierst du allerdings von einer verlängerten Abgabefrist bis zum letzten Februar-Tag des Zweitfolgejahres. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für die Steuerjahre 2019 bis 2024 verlängert. Daher hast Du als Mitglied für die Steuererklärung 2023 sogar eine verlängerte Abgabefrist bis zum 02. Juni 2025.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Steuerabzug vorliegen?
Das Finanzamt unterscheidet bei Aufwendungen für ein Studium zwischen Fort- und Ausbildungskosten. Es kommt also darauf an, ob du dich in einer ersten oder zweiten Ausbildung befindest. Welche Voraussetzungen jeweils vorliegen und was du dabei in der Steuererklärung berücksichtigen musst, erfährst du in dem Tipp Wichtiger Unterschied in der Steuererklärung: Erststudium oder Zweitstudium?.
Wie funktioniert ein Verlustvortrag?
Nach dem Auflisten von Einnahmen und Kosten müssen Studenten in der Steuererklärung das Feld „Antrag auf Verlustfeststellung“ im Hauptvordruck ankreuzen. Dadurch wird der Verlust vom Finanzamt als sogenannter Verlustfeststellungsbescheid erlassen und kann von künftigen Einnahmen abgezogen werden. Bis zum tatsächlichen Berufsstart erhöht sich der Verlustvortrag bei jährlich negativen Einkünften. Sollten jedoch während dieser Zeit positive Einkünfte vorliegen, werden diese sofort von dem Verlust abgezogen. Der Zeitraum zwischen der ersten Steuererklärung und dem tatsächlichen Berufsstart ist dabei egal – Verlustvorträge verfallen nicht.
Achtung: Zuschüsse, die du zur Bestreitung deiner Bildungskosten erhältst, musst du von den Werbungskosten abziehen. Der Verlust mindert sich entsprechend. Das gilt aber nicht für BAföG-Leistungen, die zur Finanzierung deines Lebensunterhalts gezahlt werden.
Steuertipps für Studenten
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