Zinsen vom Finanzamt
Bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück, ist das eine steuerliche Erstattung. Wenn Sie mehr als 15 Monate auf den Steuerbescheid warten müssen, können Sie sich sogar über zusätzliche Zinsen freuen.

Wann erhalten Sie Erstattungszinsen?
Ihnen stehen Erstattungszinsen zu, wenn ...
- ... sich das Finanzamt Zeit lässt und Sie Ihren Steuerbescheid erst 15 Monate nach dem betreffenden „Steuerjahr“ erhalten. Also der Bescheid über das Jahr 2014 erst im April 2016 in Ihren Briefkasten flattert.
- ... Sie eine Rückerstattung erhalten – denn nur dann zahlt der Fiskus Zinsen.
Der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat, jährlich somit sechs Prozent. Das ist mehr als momentan die Banken zahlen.
Sind Erstattungszinsen steuerpflichtig?
Leider ja, der Gesetzgeber hat geregelt, dass Erstattungszinsen zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören. Die Zinsen müssen Sie im Auszahlungsjahr in der Steuererklärung auf der Anlage KAP (Zeile 19) eintragen. Die anfallende Steuer wird im Einkommensteuerbescheid berechnet – maximal sind das 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer.
Tatsächlich wird aber nur eine Steuer fällig, wenn mit den Erstattungszinsen der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren überschritten wird. Tragen Sie daher alle Kapitalerträge auf der Anlage KAP ein.