Arbeit & Ausbildung

Wie setze ich meine Bewerbungskosten von der Steuer ab?

Der erste Schritt zum Traumjob ist die richtige Bewerbung. Eine Zusage ist damit zwar noch nicht garantiert, dafür gibt es aber eine andere gute Nachricht: Die finanziellen Aufwendungen für die Bewerbung lassen sich über die Steuererklärung zurückholen.

Hinter einer Bewerbung steckt die Absicht, eine Arbeitsstelle anzutreten und Einkünfte zu erzielen. Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen, können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden – also auch die Kosten für Bewerbungen, selbst wenn daraus noch gar keine Einnahmen resultieren. Ihre Bewerbungskosten werden nämlich als sogenannte vorweggenommene Werbungkosten berücksichtigt.

Aufwendungen bei schriftlichen Bewerbungen

Zu den Ausgaben bei schriftlichen Bewerbungen zählen zum Beispiel die individuellen Kosten für Kopien, Bewerbungsmappen und Bewerbungsfotos. Alternativ lässt sich auch eine Pauschale von 8,50 Euro pro Bewerbung geltend machen.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 verlangt das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung in den meisten Fällen keine Nachweise mehr. Trotzdem kann es diese jederzeit anfordern. Das heißt für Sie beim Ansetzen der individuellen Bewerbungskosten: Rechnungen und Quittungen fleißig sammeln und gut aufbewahren. Sie nutzen den Pauschbetrag? Dann müssen Sie eine Übersicht vorlegen können, in der die Unternehmen aufgelistet sind, bei denen Sie sich beworben haben – einschließlich ihrer Rückmeldungen.

Aufwendungen bei digitalen Bewerbungen

Mittlerweile ist es gängiger seine Bewerbung nicht in ausgedruckter Form, sondern eher per E-Mail zu senden oder in einem Karriereportal hochzuladen. Wenn Sie sich hier für die Verwendung der Pauschale entscheiden, gilt ein niedrigerer Betrag: 2,50 Euro pro digitale Bewerbung. Auch dann sollten Sie dem Finanzamt eine Liste der potentiellen Arbeitgeber mitsamt deren Antworten auf Ihre Bewerbungen aushändigen können.

Weitere Kosten bei Bewerbungen

Sind Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen, lassen sich weitere Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen:

  • Fahrtkosten – bei der Nutzung eines PKW’s können Sie anstelle der tatsächlichen Aufwendungen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ansetzen,
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei längeren Aufenthalten sowie
  • Kosten für Hotelübernachtungen, falls Sie aufgrund der Entfernung bereits am Vortag anreisen.

Ausgaben für Friseurbesuche, Make-up oder Kleidung hingegen gelten nicht als Werbungskosten– auch dann nicht, wenn diese einzig und allein für die Bewerbungen angefallen sind.

Hinweis:

Hat Ihnen der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet, dürfen Sie diese nicht mehr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

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