Unterkunftskosten während eines Studiums
Wie können Unterkunftskosten anlässlich eines Studiums steuerlich abgesetzt werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. September 2012 beschäftigt und entschieden:
Kosten für die Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene allgemeine Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist.
Ein Abzug nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht in Betracht, da eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift darstellt.
Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert, ist regelmäßig auch nicht auswärtig untergebracht. Daher scheiden Unterkunftskosten auch im Falle des Sonderausgabenabzugs aus.