Arbeit & Ausbildung

Steuerpflichtiger Nutzungswert von Firmenfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs führt zu einem geldwerten Vorteil, der wiederum zu einer Erhöhung der Steuerlast führt. Viele Arbeitnehmer müssen sich aber an den „privaten“ Pkw-Kosten beteiligen. Mindert das den geldwerten Vorteil und damit die Steuerlast?

Eine Frau sitzt am Steuer und blickt über die Schulter.

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs führt zu einem geldwerten Vorteil, der wiederum zu einer Erhöhung der Steuerlast führt. Viele Arbeitnehmer müssen sich aber an den „privaten“ Pkw-Kosten beteiligen. Mindert das den geldwerten Vorteil und damit die Steuerlast?

Mit dieser Frage befasste sich der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 30.11.2016 (Aktenzeichen VI R 2/15) und kam zu einem steuerzahlerfreundlichen Ergebnis.

Was bleibt?
Wie bisher kann ein pauschales Nutzungsentgelt oder eine pauschale Zahlung für jeden privat gefahrenen Kilometer auf den Nutzungswert angerechnet werden.

Was ist neu?
Häufig tragen Arbeitnehmer Spritkosten für die Privatfahrten selbst. Die tatsächlichen Aufwendungen sind oft höher, als die oben genannte Pauschale pro Kilometer. Ist das der Fall, rechnet der Fiskus diese tatsächlichen Ausgaben auf den Nutzungswert an. 

Beispiel
Die Arbeitnehmerin Christina erhält von ihrem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Neben den Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt Christina den Pkw privat und für das Pendeln zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 35 Kilometer. Christina muss monatlich folgende Beträge versteuern: 

Privatnutzung1% von 30.000 €300 €
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte0,03% von 30.000 € x 35 km315 € 

Insgesamt rechnet der Arbeitgeber also 615 Euro zum steuerpflichtigen Brutto hinzu, was – je nach persönlichem Steuersatz – einen zusätzlichen Steuerabzug von mehreren 100 Euro bedeutet. 

Zahlt Christina jeden Monat pauschal 100 Euro an ihren Arbeitgeber muss sie nicht 615 Euro, sondern lediglich 515 Euro versteuern. 

Ihre Kraftstoffkosten für Privatfahrten sind aber höher. Im Jahr kommen rund 1.800 Euro zusammen, monatlich durchschnittlich 150 Euro. Der Arbeitgeber kann nun die 150 Euro auf den monatlichen Nutzungswert anrechnen. Christina muss also nur 465 Euro versteuern. Am Jahresende überprüft der Arbeitgeber, ob die monatlichen Beträge mit den Jahresbeträgen übereinstimmen. 

Tipp: Heben Sie alle Belege über selbst getragene Kosten auf. Es muss sichergestellt sein, dass die Belege nur das Firmenfahrzeug betreffen. Zum Nachweis der Spritkosten empfehlen wir die zusätzliche Führung eines Tankbuches, in dem auch der jeweilige Kilometerstand des Fahrzeugs vermerkt wird.