Steuern 2020: Was ändert sich?
Grundfreibetrag, Reisekosten, Rentenbesteuerung – das neue Jahr bringt viele steuerliche Veränderungen mit sich. Der Steuerring fasst die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht für 2020 zusammen.
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2020 um 240 Euro auf 9.408 Euro pro Person. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen vollständig steuerfrei. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag (18.816 Euro). Die Erhöhung des Grundfreibetrags kommt allen Steuerzahlern zugute.
Höherer Unterhaltshöchstbetrag
Auch der Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 9.408 Euro an. Wer bedürftige Angehörige oder sonstige begünstigte Personen unterstützt, kann Zahlungen bis zu diesem Betrag als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen. Dabei wird das eigene Einkommen der unterstützten Person berücksichtigt. Achtung: Bei Zuwendungen an Unterhaltsempfänger im Ausland gelten die entsprechenden länderspezifischen Werte.
Höhere Verpflegungsmehraufwendungen
Die Verpflegungspauschale für Arbeitnehmer mit Auswärtstätigkeit, die länger als acht Stunden unterwegs sind, erhöht sich 2020 von bisher 12 auf 14 Euro – gleiches gilt für An- und Abreisetage bei einer Auswärtstätigkeit. Sind Sie 24 Stunden unterwegs, steigt die Pauschale auf 28 Euro an. Auch Berufskraftfahrer, die in ihrem Fahrzeug übernachten, erhalten einen gesetzlichen Pauschbetrag: acht Euro pro Kalendertag mit Übernachtung.
Die Pauschalen kann Ihnen entweder Ihr Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei über die Lohnabrechnung auszahlen oder Sie setzen die Beträge als Werbungskosten in der Steuererklärung an.
Altersvorsorge: höhere Beiträge absetzbar
Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufliche Versorgungswerke oder in Rürup-Versicherungen berücksichtigt das Finanzamt 2020 bis zu 25.046 Euro. In diesem Höchstbetrag sind allerdings auch die Arbeitgeberbeiträge enthalten. Von Ihren Beiträgen können Sie 90 Prozent als Sonderausgaben steuerlich ansetzen.
Höhere Belastung für Rentner
Wenn Sie 2020 erstmals Rente beziehen, liegt Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil bei 80 Prozent. Lediglich 20 Prozent des Bruttorentenbetrages bleiben also steuerfrei.
Entlastung bei energetischen Sanierungen
Wer in Energiesparmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum investiert, erhält eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (gem. § 35c EStG). Begünstigt sind energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen und vor dem 1. Januar 2030 enden.
Ausgleich der kalten Progression
Die Grenze des Einkommensteuertarifs zum Abbau der sogenannten kalten Progression verschiebt sich um 1,95 Prozent nach rechts und führt zu einer Verringerung der jährlichen Steuerbelastung. Damit rutschen Sie zum Beispiel bei einer Gehaltserhöhung langsamer in einen höheren Steuersatz – im Idealfall haben Sie dann einen höheren Reallohn.
… und was ist mit Steuererleichterungen im Bereich Elektromobilität?
Mit dem „Jahressteuergesetz 2019“ haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität zu verlängern und auszuweiten. Diese umfangreichen Maßnahmen, die beispielsweise die Nutzung von Elektro-Dienstwagen betreffen, stellt der Steuerring detailliert in einem seiner kommenden Steuertipps vor.
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Über den Steuerring: Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) zählt mit rund 350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Der Steuerring wurde 1969 gegründet. Seither erstellt der Verein für seine Mitglieder die Steuererklärungen und bietet ihnen Steuerberatung (gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz).