Steuerklassen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Eingetragene Lebenspartner können wie Eheleute zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. So sind die Kombination IV/IV, III/V aber auch IV/IV mit Faktorverfahren möglich. Die Steuerklasse gehört zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), auf die der Arbeitgeber für die Berechnung des Steuerabzugs zugreift.
Ab dem 1. November 2015 bilden sich bei Eintragung einer Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt automatisch die Steuerklassen IV für beide Partner. Wünschen sie eine andere Kombination, müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Wurde die Lebenspartnerschaft vor dem 1. November 2015 eingetragen, erfolgt die Bildung der Steuerklassen IV bis ca. Ende März 2016.
Es ist auch möglich, dass eingetragene Lebenspartner (wie auch Eheleute) beim Finanzamt eine ungünstigere Steuerklasse beantragen. Damit kann der Arbeitgeber keine Rückschlüsse auf den Familienstand ziehen. Der Lohnsteuerabzug erfolgt dann weiterhin mit der Steuerklasse I.
Tipp: Ein Steuerklassenwechsel wird stets zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Für dieses Jahr ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nur noch bis 30. November 2015 möglich.