Smartphones in der Einkommensteuererklärung
Nach statistischen Erhebungen werden im Jahr 2015 ca. 25 Millionen Smartphones verkauft – meist für den privaten Gebrauch. Kommt eine berufliche Nutzung hinzu, kann das für die Steuererklärung interessant werden.
Kauf eines Smartphones
Um den Anteil der beruflichen Nutzung genau zu ermitteln, müssen Sie den Einsatz des Smartphones detailliert aufzeichnen. Als Vereinfachung können Sie ihn auf 50 Prozent schätzen. Nennen Sie Beispiele für die berufliche Nutzung wie Telefonate mit Geschäftspartnern oder Vorgesetzten, Terminplanung, Bearbeitung beruflicher E-Mails oder den Abruf geschäftlicher Daten. Selbstverständlich müssen Sie diese Arbeiten regelmäßig und in einem erheblichen Umfang erledigen. Klären Sie aber zuvor mit Ihrem Arbeitgeber, ob er einer derartigen Nutzung überhaupt zustimmt.
Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 410 Euro netto (brutto mit Mehrwertsteuer 487,90 Euro) handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Eine Abschreibung entfällt. Im Kaufjahr können Sie bei entsprechendem beruflichen Gebrauch 50 Prozent des Kaufpreises als Werbungskosten ansetzen. Ist Ihr neues Gerät teurer, müssen Sie den Kaufpreis auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilen.
Verkaufen Sie das Smartphone nach einer gewissen Zeit, ist der erzielte Verkaufspreis steuerlich nicht relevant.
Smartphone vom Arbeitgeber
Dürfen Sie das berufliche Smartphone auch privat nutzen, geschieht das steuerfrei.
Laufende Telekommunikationskosten
Bei einer nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten beruflichen Nutzung, können Sie den entsprechenden Anteil mit 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber höchstens mit 20 Euro monatlich schätzen und steuerlich anrechnen.