Familie & Leben

Schulgeld steuerlich absetzen

Die passende Schule für das eigene Kind zu finden, kann für Eltern eine echte Herausforderung sein. Es gibt zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, und oft spielt auch die Kostenfrage eine nicht unerhebliche Rolle. Entscheidet man sich für eine private Schule, fällt häufig ein sogenanntes Schulgeld an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses jedoch steuerlich abgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen die Schulen erfüllen?

In vielen Schularten wird ein sogenanntes Schulgeld fällig. Dazu zählen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) einschließlich privater Grund- und Förderschulen und auch überwiegend privat finanzierte Schulen.

Die Trägerschaft hat jedoch keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit des Schulgeldes. Relevant sind hingegen zwei andere Kriterien:

  1. Die Schule muss in einem EU/EWR-Staat liegen.
  2. Die Schule muss zu einem anerkannten, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulabschluss führen.

Die meisten Schulen erfüllen diese Kriterien. Wer sich unsicher ist, kann bei der entsprechenden Bildungseinrichtung nachfragen.

Welche Voraussetzungen muss das Schulgeld erfüllen?

Zum Schulgeld gehören alle Beiträge, die Eltern für den Unterricht ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten an die Schule zahlen. Dazu gehören beispielsweise die Gehälter der Lehrer oder die Instandhaltung des Schulgebäudes. Entsprechende Kosten sind als Sonderausgabe in der Anlage Kind absetzbar.

Die Beträge für die Unterbringung oder Verpflegung der Kinder fallen hingegen nicht unter das Schulgeld und können deshalb auch nicht von den Eltern in der Steuererklärung angegeben werden. Kosten für den Besuch einer Nachhilfeeinrichtung, Ferienkurse oder Sprachreisen und der Unterricht in einer Musikschule oder einem Sportverein sind ebenfalls ausgeschlossen.

Tipp:

Andere freiwillige Leistungen wie Einzelspenden für Veranstaltungen oder besondere Anschaffungen, die über die Kosten des normalen Schulbetriebs hinausgehen, können als Spenden in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen die Familien erfüllen?

Um als Eltern Schuldgeld absetzen zu können, muss ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das entsprechende Kind vorliegen.

Absetzbar sind dann 30 Prozent der Kosten beziehungsweise der Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kind und Elternpaar.

Wie setzen getrenntlebende Paare die Kosten ab?

Leben Eltern getrennt oder zahlen aus anderen Gründen das Schulgeld separiert, wird zunächst auch der Höchstbetrag gleichermaßen geteilt – eine individuelle Aufteilung ist allerdings einvernehmlich möglich. Das macht Sinn, wenn einer der beiden Elternteile deutlich mehr bezahlt als der andere.

Deutlich wird das an folgendem Beispiel:

Für das gemeinsame Kind Paul fällt Schuldgeld in Höhe von 11.000 Euro an. Sein Vater bezahlt davon 1.000 Euro, seine Mutter 10.000 Euro.

Ändern die Eltern die Aufteilung des absetzbaren Höchstbetrags nicht, ergeben sich folgende Beträge:

  • Vater: 30 Prozent von 1.000 Euro – 300 Euro
  • Mutter: 30 Prozent von 10.000 Euro – 3.000 Euro (maximal 2.500 Euro durch hälftigen Höchstbetrag)

Das bedeutet, der Vater reizt seinen Anteil des Höchstbetrags nicht aus und die Mutter kann 500 Euro nicht absetzen, da diese über ihrem Anteil des Höchstbetrags liegen. Mit einer anderen individuell vereinbarten Verteilung könnten beide anteilig 30 Prozent absetzen, ohne den gesamten Höchstbetrag von 5.000 Euro zu überschreiten. Sowohl die Mutter als auch der Vater hätten die Kosten bestmöglich steuerlich abgesetzt.

Welche Nachweise müssen geliefert werden?

Wie grundsätzlich bei Angaben in der Steuererklärung, müssen Sie auch die Zahlungen des Schulgeldes gegenüber dem Finanzamt nachweisen können – entsprechende Belege können jederzeit bei Ihnen angefordert werden. Daher sollten Sie die Rechnungen über die Schulgeldzahlungen gut aufbewahren.

Außerdem kann das Finanzamt eine Bestätigung über die Anerkennung des Abschlusses anfordern – damit wird nachgewiesen, dass die Schule die gesetzlichen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit erfüllt. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel direkt von der Schule.

 

Tipp:

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