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Schulgeld für Privatschule in der Schweiz nicht absetzbar
Wenn Kinder eine Privatschule in der Schweiz besuchen, können die Eltern das Schulgeld nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 9. Mai 2012.
Schulgeldzahlungen sind nur für den Besuch einer Schule in einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums abzugsfähig. Da aber die Schweiz hierzu nicht gehört, fehlt es an den steuerlichen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug.
Nach Ansicht des BFH kann auch kein Anspruch auf Gleichbehandlung aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz abgeleitet werden.