Riester-Verträge: Bei Kündigung auf steuerliche Folgen achten
Riester-Verträge geraten immer wieder in die Kritik. Im ersten Quartal 2016 sollen mehr Verträge gekündigt als neu abgeschlossen worden sein. Spielen auch Sie mit dem Gedanken Ihren Vertrag zu kündigen, denken Sie unbedingt an die steuerlichen Folgen.
Für Riester-Verträge gilt aus steuerlicher Sicht: Alle Einzahlungen sind begünstigt – durch Zulagen und ggf. einen weiteren Steuervorteil. Auszahlungen aus dem Vertrag werden im Gegenzug in voller Höhe versteuert. Der Gesetzgeber nennt das eine „nachgelagerte Versteuerung“.
Die Kündigung eines Riester-Vertrages ist aus steuerlicher Sicht eine sogenannte schädliche Verwendung. Das bedeutet: Bisher gutgeschriebene Zulagen und Steuervorteile gehen verloren. Beide Beträge werden dem Guthaben beim Riester-Vertragspartner entnommen und nur ein verbleibendes Restguthaben wird ausgezahlt. Zudem können in der Auszahlungssumme steuerpflichtige Anteile enthalten sein.
Der Riester-Vertragspartner muss das steuerpflichtige Guthaben elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Der gemeldete – und damit der zu versteuernde – Betrag stimmt in den meisten Fällen mit der tatsächliche Auszahlung an den ehemaligen Riester-Sparer nicht überein.
Mit dem Steuerbescheid nach der Kündigung kommt dann die häufig die bittere Wahrheit.
Tipp: Lassen Sie sich vom Vertragspartner über die steuerlichen Folgen einer Kündigung aufklären. Der gemeldete und steuerpflichtige Betrag lässt sich als Laie meist rechnerisch nicht nachvollziehen.