Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
Je nach Pflegegrad bzw. -stufe zahlen die Versicherungen ein Pflegegeld für die häusliche Pflege. Sind dafür Steuern an das Finanzamt fällig?
Das ist zum Glück nicht so. Der Gesetzgeber möchte die häusliche Pflege unterstützen und dafür sorgen, dass Pflegebedürftige solange wie möglich in ihrem bekannten Umfeld leben können. Das Pflegegeld soll Betroffene dabei finanziell unterstützen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind gem. §3 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei. Sie unterliegen auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§32b EStG).
Häufig wird das Pflegegeld an einen Angehörigen oder einen Dritten weitergeleitet, der die Pflege übernommen hat. Auch dafür muss der Pflegende gem. §3 Nr. 36 EStG keine Steuern zahlen. Voraussetzung bei nicht-Angehörigen: Die Person muss eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Pflegegeld nicht der steuerlichen Einkunftserzielung dient. Vielmehr werden damit erhöhte Aufwendungen wie z. B. für den Wäschebedarf abgegolten.