Familie & Leben
Kinderbetreuungskosten bei zweisprachigem Kindergarten
Der Bundesfinanzhof hat am 19. April 2012 entschieden, dass die Kosten für die Unterbringung von Kindern in zweisprachig geführten Kindergärten grundsätzlich abzugsfähig sind.
Nicht begünstigte Aufwendungen für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten bzw. für einen Unterricht lägen nur dann vor, wenn die Kinderbetreuung gegenüber der Sprachvermittlung in den Hintergrund rückt.
Wird in einem Kindergarten eine Fremdsprache spielerisch beigebracht, liegt keine schädliche Vermittlung besonderer Fähigkeiten vor. Im verhandelten Fall wurde den Kindern ohne eine schulähnliche Organisation beim Basteln, Werken und Singen Französisch spielerisch beigebracht.