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Keine Jagd auf Steuervorteile
Sie haben die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt?
Glückwunsch – dennoch können Sie die Kosten steuerlich nicht geltend machen.
Grundsätzlich muss eine Weiterbildung beruflich veranlasst sein, damit sie steuerlich berücksichtigt werden kann. Sie muss eine Erwerbsgrundlage schaffen oder erhalten. Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.01.2012 erfüllt eine Jägerprüfung, die für private Zwecke (Hobby) absolviert wird, diese Voraussetzungen nicht. Vielmehr zielt sie auf eine Befriedigung privater Interessen ab.