Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Fragen Sie Ihren Arzt oder Steuerberater
Mit dem Herbst kommt die Erkältungswelle. Kaum jemand bleibt verschont und die Apotheken haben Hochkonjunktur. Können die gekauften Medikamente in der Steuererklärung angesetzt werden?
Medikamente gehören grundsätzlich zu den Krankheitskosten und somit zu den „außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art“. Das gilt allerdings nur, wenn sie verordnet wurden – entweder von einem Arzt oder einem Heilpraktiker.
Ausnahme: Es liegt eine Dauermedikation für Arzneimittel vor, die frei verkäuflich sind und ohnehin in voller Höhe selbst gezahlt werden müssen. Dann genügt die einmalige Verordnung, um die Zwangsläufigkeit nachzuweisen.
Wer also ohne vorherigen Arztbesuch die Medikamente gegen die Erkältung kauft, kann die Aufwendungen nicht in seiner Steuererklärung ansetzen. Das gilt übrigens auch für Arzneimittel einer Reiseapotheke.
Tipp: Heben Sie zum Nachweis das „grüne“ Rezept auf.