Grundsteuererklärung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht beraten
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Leider darf der Steuerring seine Mitglieder dabei nicht unterstützen, denn: Lohnsteuerhilfevereine haben nach dem Steuerberatungsgesetz keine Beratungsbefugnis zur Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird reformiert und ab dem 1. Januar 2025 nach der neuen Regelung erhoben. In diesem Zusammenhang müssen rund 36 Millionen Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Dabei soll die Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt auf elektronischem Weg erfolgen; die Papierform ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund können wir Grundstückseigentümern leider nur raten:
- Nutzen Sie die Online-Plattform der Finanzverwaltung (www.elster.de), um die Grundsteuererklärung selbst online zu erstellen. Dazu benötigen Sie einen Online-Zugang und müssen sich registrieren.
- Ohne Registrierung und recht bedienerfreundlich geht es mit dem Online-Service der Finanzverwaltung https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Dafür muss sich Ihr Grundstück jedoch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen befinden.
- Wenden Sie sich direkt an die Service-Stellen Ihres Finanzamts.
- Beauftragen Sie eine Steuerberatungskanzlei mit der Grundsteuererklärung.
Insgesamt sind wir als Lohnsteuerhilfeverein sehr enttäuscht darüber, dass wir unsere Mitglieder bei der Grundsteuererklärung nicht sinnvoll unterstützen dürfen, bieten wir steuerliche Hilfe doch regelmäßig auch für immobilienbesitzende Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre an. Diverse Vorstöße bei der Finanzverwaltung diesbezüglich waren leider nicht erfolgreich.