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Fußballprofis müssen kostenlose Mahlzeiten versteuern

Die Fußballsaison hat angefangen und der Ball rollt wieder. Wussten Sie, dass kostenlose Mahlzeiten, die Profi-Fußballer ab der dritten Liga im Trainingslager oder bei Spielen erhalten als geldwerter Vorteil lohnversteuert werden müssen? Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München vom 3. Mai 2013 hervor.

 

Im verhandelten Fall klagte ein Sportverein (Bundesliga) gegen die Besteuerung der Mahlzeiten, die den Spielern kostenlos gestellt wurden. Die Verpflegung der Spieler sei im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgt. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Essen sportmedizinischen Anforderungen entspricht und den Sportlern zur vollen Leistungsfähigkeit verhilft.

Das Finanzgericht sah hingegen kein überwiegend betriebliches Eigeninteresse. Sportmedizinisch abgestimmtes Essen sei auch im Interesse eines jeden Spielers. Für sie ist es von persönlicher Bedeutung volle Leistungen zu erbringen - denn davon hängt ihr Marktwert ab.