Geldanlage & Beiträge

Förderungen vom Staat sichern

Sparen lohnt sich – und bei bestimmten Geldanlagen wird man vom Staat mit Zulagen und Prämien zusätzlich belohnt. Dabei müssen Sparer die Einkunftsgrenzen, Fristen und vieles mehr beachten.

Ein Geschäftsmann hält ein Sparschein in der Hand.

Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird für Vermögenswirksame Leistungen (VL) gewährt. Der Arbeitgeber behält dabei die VL-Zulagen direkt vom Lohn ein und überweist den Betrag an das Anlageinstitut. Begünstigt sind Einzahlungen in Vermögensbeteiligungen und Bausparverträge. Förderungen gibt es nur bis zu einer festgelegten Einkunftsgrenze und Höchstbeträgen. Für die Einkunftsgrenze ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) maßgebend und zwar immer unter Abzug der Kinderfreibeträge, auch wenn diese aufgrund der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld nicht direkt zum Abzug kommen. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung von Eheleuten verdoppelt sich die Einkunftsgrenze.

Zum Nachweis der Einzahlungen wird vom Anlageinstitut eine Anlage VL mit folgenden Werten ausgestellt.

Vermögensbeteiligungen, Kennziffer 1 auf der Anlage VL:
20 Prozent von max. 400 Euro bis zu einem zvE von 20.000 Euro/40.000 Euro

Bausparverträge, Kennziffer 4 oder 8 auf der Anlage VL:
Neun Prozent von max. 470 Euro bis zu einem zvE von 17.900 Euro/35.800 Euro

Arbeitnehmer können beide Sparformen parallel nutzen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Künftig soll die Anlage VL durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt werden. Manche Bausparkassen fordern deshalb bereits jetzt die Steuer-ID von den Bausparern an.

Für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben Sparer vier Jahre Zeit.

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere Förderung für das Bausparen. Sie beträgt 8,8 Prozent von max. 512 Euro, bei Eheleuten von max. 1.024 Euro.

Die Einkunftsgrenze ist höher als bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und beläuft sich auf 25.600 Euro, bei Eheleuten auf 51.200 Euro. Maßgebend ist auch hier das zvE, unter Abzug der Kinderfreibeträge.

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie mit einem separaten Formular bei der Bausparkasse beantragen. Wer vermögenswirksam gespart hat, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage überschreitet, kann auf seine Sparleistungen die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür muss der Antrag aber speziell gekennzeichnet werden.

Die Wohnungsbauprämie muss innerhalb von zwei Jahren bei der Bausparkasse beantragt werden.

Tipp: Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld werden auf die Einkunftsgrenzen nicht angerechnet.