Fahrten zur Vollzeit-Ausbildung – jeder Kilometer zählt
Fahrten zwischen der Wohnung und einer in Vollzeit besuchten Bildungseinrichtung (z. B. Meisterschule, Fachschule, Fachhochschule oder Universität) können als Werbungskosten abgesetzt werden; Bei Nutzung des eigenen Pkw, mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Auch wenn die Ausbildung über einen längeren Zeitraum besteht. Das ergibt sich aus mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 2012.
Bisher hat der BFH Bildungseinrichtungen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. Dadurch konnte man nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Bildungsstätte steuerlich geltend machen.
Das hat sich nun geändert: Der BFH hat entschieden, dass es sich bei einer Bildungseinrichtung eben nicht um eine ortsfeste, betriebliche Einrichtung eines Arbeitgebers handelt. Außerdem gilt eine Bildungsmaßnahme immer nur als vorübergehend. Damit besteht keine regelmäßige Arbeitsstätte und die Fahrtkosten können pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.